Mir liegt eine Vielzahl von "Abmahnungen" eines Volker Krämer (VK-PowerShop) aus Erkelenz vor, die ich für einen Betrugsversuch halte.
Volker Krämer behauptet in seinen Abmahnungen, er sei Anbieter von Bild- und Tonträgern (CD/DVD) und er rügt in seinen "Abmahnungen" angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Adressaten.
Abgemahnt wurden sowohl eBay- als auch Amazon-Verkäufer.
Volker Krämer mahnt im eigenen Namen ab und verlangt dafür den Ersatz angeblicher Aufwendungen in unterschiedlicher Höhe, mir sind verschiedene Beträge zwischen 122,57 Euro und 136,85 Euro bekannt.
Für einen Betrugsversuch sprechen meiner Meinung nach die folgenden Indizien:
Ich halte es für eine Lüge, dass Volker Krämer über 100 Euro Aufwendungen gehabt haben will. Außer dem Porto von 55 Cent und einigen Cent für Papier, Toner/Tinte und den Briefumschlag sind keine weiteren Kosten ersichtlich.
Würde es in seinen "Abmahnungen" tatsächlich um Wettbewerbsverstöße gehen, dann würde er von den Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Das ist der eigentliche Sinn einer Abmahnung, Volker Krämer scheint es aber ausschließlich um den Ersatz seiner angeblichen Aufwendungen zu gehen.
Volker Krämer baut in seinen Abmahnungen eine völlig aus der Luft gegriffene Drohkulisse auf: Wer das geforderte Geld nicht bezahle, der bekomme dann eine kostenpflichtige Abmahnung eines Anwalts und müsse mit Kosten von 1.880,20 Euro rechnen. Das würde sich aus dem Streitwert von 75.000 Euro ergeben. Selbst die in früheren Abmahnungen angedrohten Kosten von "nur" 1.244,- Euro sind unrealistisch, der Streitwert für solche Abmahnungen wird meistens auf 10.000 Euro festgelegt und die Kosten bleiben damit weit unter 1.000 Euro.
Mein Rat an "Abgemahnte":
Zahlen Sie nicht!
Überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden und korrigieren Sie die nötigenfalls.
Um ganz sicher zu sein, dass Volker Krämer nicht tatsächlich noch über einen Anwalt abmahnen lässt oder eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt, können Sie gegenüber Volker Krämer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die sollten Sie aber durch einen Anwalt erstellen lassen.
Wenn Sie die Abmahnung für einen Betrugsversuch halten, dann können Sie Strafanzeige gegen Volker Krämer stellen.
Update: Volker Krämer hat dazu Stellung genommen:
Sehr geehrter Herr Gronen,
ich weiß nicht, ob Sie eines unserer Schreiben vorliegen haben.
Wenn dem so ist, werden Sie unschwer erkennen bzw. nachlesen können, dass es sich NICHT um eine Abmahnung handelt.
Wir möchten unsere Interessen und Rechte wahren und versuchen gerade dies ohne kostenaufwendige Abmahnung zu regeln.
Mitbewerber die grobe Fehler oder gar keine Widerrufsbelehrung angeben, werden von uns auf Ihren Fehler hingewiesen und gebeten diese zu korrigieren. Wir geben an, dass andernfalls eine Durchsetzung unserer Interessen nur durch einen Anwalt erfolgen kann.
Wir haben in der Vergangenheit auch Mitbewerber kostenlos per Mail auf Ihre Fehler hingewiesen und auf eine Überarbeitung Ihrer Belehrungen gedrängt. Darauf wurde aber gar nicht, oder nur boshaft reagiert.
Deswegen haben wir nun diese Schreiben versandt.
Wir haben nun allerdings auch mit der Industie und Handelkammer gesprochen und man hat uns auf einige Fehler in unserem Schreiben hingewiesen. z.B. ist die Angabe des Aktenzeichens nicht korrekt. Des weiteren haben wir den Streitwert zu hoch angesetzt. Und zuletzt müßten wir unsere Kostenpauschale aufschlüsseln bzw. gegründen.
Diese Fehler hätten wir so nicht angeben sollen.
Dafür entschuldigen wir uns. Dies war uns nicht bewußt und eine böse Absicht war nicht dahinter.
Wir wollten lediglich unsere Unkosten für Zeitaufwand, Papier- und Druckkosten, sowie die Versandkosten erstatten bekommen. Wir schreiben einen Mitbewerber an und weisen Ihn explizit auf seinen jeweiligen Fehler hin. Wir bitten um eine Aktuallisierung seiner Belehrungen und geben an, dass wir abmahnen müssen, wenn er seine Angaben nicht korrigiert und den rechtlichen Angaben anpasst.
Diesen Arbeitaufwand stellten wir mit 95,00 Euro in Rechnung.
Wir bereits angegeben, versuchen wir damit gerade eine anwaltliche Abmahnung zu umgehen und diese dem Mitbewerber zu ersparen.
Mit freundlichen Grüßen:
VK-PowerShop
Volker Krämer
Kleinend 17 b
D 41812 Erkelenz
Meine Meinung: Wenn es sich bei den Schreiben noch nicht einmal um Abmahnungen handelt, sondern um das unerwünschte Erbringen einer Dienstleistung, dann kann erst recht kein Geld dafür verlangt werden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.