Die seit dem 4. August 2011 geltenden neuen Widerrufsbelehrungen müssen bis spätestens zum 4. November 2011 verwendet werden, sonst drohen Abmahnungen.
Theoretisch können Sie die kostenlose Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers nutzen und die mit Hilfe der entsprechenden Gestaltungshinweise an Ihre Bedürfnisse anpassen:
Muster für die Widerrufsbelehrung
So weit die Theorie des Gesetzgebers. In der Praxis werden daran wohl fast alle Onlinehändler und vermutlich auch die meisten Anwälte scheitern.
Daher sollten Sie einen Generator für Widerrufsbelehrungen benutzen. Ich biete einen als Bestandteil der Wortfilter-Paytools an:
Generator für Widerrufsbelehrungen
Beim Händlerbund gibt es sowas sogar kostenlos:
Neue Widerrufsbelehrungen für eBay
eBay-Verkäufer müssen einige Besonderheiten beachten. Das Hauptproblem: eBay verwendet die aktuell im Freitextfeld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ stehende Widerrufsbelehrung auch für die Widerrufsbelehrung in Textform, also für die Mails, die dem Kunden unmittelbar nach dem Kauf geschickt werden. Und da wäre es fatal, wenn zwar im Angebot noch die alte Belehrung steht, die Mail aber dann eine andere Belehrung enthält und den Kunden damit irreführt.
Ich habe daher eine Anleitung für eBay-Händler geschrieben:
Anleitung: Widerrufsbelehrung bei eBay