Gewerbliche Facebook-Nutzung ist rechtswidrig
 

Gewerbliche Facebook-Nutzung ist rechtswidrig

Wer als Onlinehändler Facebook für sein Marketing einsetzen möchte, verstößt damit derzeit in Deutschland gegen geltendes Recht.

Schon länger ist bekannt, dass diverse Datenschützer Probleme mit dem Gefällt-mir-Button von Facebook haben: Seiten mit diesem Button übermitteln ungefragt Informationen über ihre Leser an Facebook in den USA. Zu so einer Datenübermittlung braucht man als Seitenbetreiber aber das vorher eingeholte Einverständnis der Leser - was Facebook nicht vorsieht.

Seit kurzem gibt es ein weiteres Problem bei der gewerblichen Nutzung von Facebook:

Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) entschieden, dass man eine eigene Anbieterkennung vorhalten muss, wenn man Facebook nicht ausschließlich privat nutzt.

Leider ist es aber bei Facebook technisch unmöglich, dort eine Anbieterkennung so einzurichten, dass auch Nutzer mobiler Endgeräte die rechtskonform angezeigt bekommen.

Streng genommen kann man damit derzeit Facebook zumindest in Deutschland nicht gewerblich nutzen.

Die IT-Recht-Kanzlei hat dafür zwar keine völlig sichere Lösung, aber eine mit einem überschaubaren Restrisiko.

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt:

Auf Facebook-Seiten kann man einen neuen Reiter anlegen, den man mit „Impressum“ bezeichnet. Unter diesem kann man alle notwendigen Impressumsangaben einstellen. Leider wird dieser Reiter, (und die dazugehörige Unterseite) nicht bei der Nutzung von Facebook auf mobilen Endgeräten (Smartphones etc.) dargestellt. Somit wäre der Impressumspflicht wiederum nicht genüge getan.

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Impressum auf der Facebook-Seite unter dem Reiter "Impressum" sowie (wegen der Darstellung auf mobilen Endgeräten) unter dem Reiter "Info" und dort unter "Beschreibung" veröffentlicht. Dies empfehlen wir allen Facebook-Usern, die geschäftsmäßig eine Facebook-Seite unterhalten.

Weiter empfehlen wir geschäftsmäßigen Nutzern von anderen Social-Media-Kanälen wie z.B. YouTube-Channels, MySpace-Seiten und Twitter-Accounts, dort der Impressumspflicht nachzukommen. Dabei sollten die Nutzer sicherstellen, dass das Impressum an einer Stelle eingefügt wird, an der es auch bei der Nutzung von mobilen Endgeräten aus sichtbar ist.

Hier finden Sie den Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei.




Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter:

Wortfilter-Newsletter


Axel Gronen aXel Gronen
02.11.2011
Mail: webmaster@wortfilter.de




 


Tools


mspy.de
eBay und Amazon überwachen. Mit kostenloser Info per Mail!

auktions-panoptikum.de
Das Original: Über 3.000 Kuriose Auktionen bei eBay.





Tools


baygel.de
Finden bei eBay!
Die blitzschnelle Suchmaschine.

wow-liste.de
Die aktuellen WOW! Angebote bei eBay. Mit Mini-Statístik.

Marktplatz-Tools.de
Clevere Tools und Links für eBay und Amazon. Kostenlos!

Vorherige Meldung Vorherige Meldung

Meldungen 1. Quartal 2005     Meldungen 4. Quartal 2004     Meldungen 3. Quartal 2004
Meldungen 2. Quartal 2004     Meldungen 1. Quartal 2004     Meldungen 2002 und 2003

Wortfilter-Logo © 2011 bei Axel Gronen. Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above. Wortfilter-Logo