Fast alle eBay-Händler sind derzeit akut abmahngefährdet: Die meisten eBay-Händler haben die neue Widerrufsbelehrung nur in einem Teil ihrer Angebote stehen.
Diese Abmahnfalle ist eBay zu verdanken. Überarbeitet man nämlich bei eBay das für die Widerrufsbelehrung vorgesehene Feld und fügt dort die seit dem 4. August geltende neue Widerrufsbelehrung ein, so betrifft das nur neu eingestellte Angebote. Alle laufenden Angebote enthalten dann noch die alte Widerrufsbelehrung!
Ich hatte schon vor einiger Zeit einen Artikel dazu geschrieben, was man bei eBay alles beachten muss:
Diese Anleitung habe ich nun um zwei Abschnitte ergänzt: