Apple wird von den USA wegen angeblicher Preisabsprachen bei E-Books angeklagt. Was in den USA strafbar wäre, ist in Deutschland Gesetz: Die Buchpreisbindung.
Die Kartellwächter in den USA werfen Apple vor, dass mit den Verlagen abgeschlossene Verträge dazu geführt hätten, dass die Preise für E-Books dort stark gestiegen seien und die Kunden Millionen von Dollar zu viel bezahlt hätten.
Bei Büchern und auch bei E-Books bekommen die Händler von den Verlagen zwischen 30 und 40 Prozent Verkaufsprovision oder Handelsspanne. Insbesondere Amazon hat davon einen Teil an die Kunden weitergegeben und verkaufte so in den USA Bücher und E-Books zu Dumpingpreisen.
Apple hatte mit einigen großen Verlagen vereinbart, dass nun die Verlage und nicht Apple oder andere Händler die Endkundenpreise für E-Books festlegen. Das hatte zu stark steigenden Preisen bei den E-Books geführt, da die Verlage Amazon nur zu den neuen Bedingungen beliefern wollen.
Was in den USA möglicherweise kartellrechtswidrig ist, ist in Deutschland Gesetz: Die Buchpreisbindung zwingt die Händler dazu, E-Books zu einheitlich hohen Preisen zu verkaufen, die meist nur unwesentlich unter den Preisen für gedruckte Bücher liegen. Die Buchpreisbindung behindert so die Verbreitung von E-Books.