Amazon versteuert die E-Bookverkäufe nicht
 

Amazon versteuert die E-Bookverkäufe nicht

Amazon vertritt die in meinen Augen recht seltsame Ansicht, bei E-Bookverkäufen müsste keine Umsatzsteuer bezahlt werden.

Erst durch den Hinweis eines Lesers wurde ich auf die Tatsache aufmerksam, dass ich für meine zahlreichen E-Bookkäufe auf dem Amazon KindleAmazon Kindle nie Rechnungen bekommen habe.

Ich habe mich daraufhin telefonisch bei Amazon beschwert und bekam die Auskunft, Amazon würde die E-Bookverkäufe nicht versteuern und könnte daher natürlich auch keine Rechnungen ausstellen.

Und kurz darauf wurde mir das auch noch einmal per Mail mitgeteilt:

Guten Tag, Herr Gronen

es tut mir leid, aber wir können Ihnen von Amazon Kindle keine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis ausstellen. Wir können hier leider keine Ausnahme machen.

Bitte besuchen Sie auf unseren Amazon Kindle-Hilfeseiten folgenden Link für weiterführende Informationen:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_rel_topic?ie=UTF8&nodeId=200595170Lizenzvereinbarung und Nutzungsbedingungen für Amazon.de Kindle

Sie können sich alle verfügbaren Informationen zu Ihrer Bestellung jederzeit selbst ausdrucken. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

1. Gehen Sie auf die Seite www.amazon.de/meinkonto
2. Klicken Sie auf Kindle-Bestellungen und -Gebühren anzeigen.
3. Klicken Sie bei der entsprechenden Bestellung auf die Schaltfläche "Bestellung ansehen".
4. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche "Übersicht drucken".

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Nein, die Infos haben mir nicht weitergeholfen und ich habe auch kein Verständnis. Ich bin der Meinung, dass Amazon rechtswidrig handelt: Gemäß § 368 BGB ist Amazon verpflichtet, mir meine Zahlungen schriftlich zu quittieren.

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Amazon E-Books verkaufen darf, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Fraglich ist nur, wie viel. Meines Erachtens müsste das die luxemburgische Umsatzsteuer sein, bei E-Books sind das 3 Prozent.

Wer übrigens in Deutschland E-Books verkaufen will, sollte seinen Firmensitz nach Luxemburg verlegen und dann die E-Books auch von dort verschicken - und dabei 3 Prozent Umsatsteuer zahlen. Wer E-Books innerhalb Deutschlands verkauft, wird nämlich mit einem Umsatsteuersatz von 19 Prozent bestraft. Warum in Deutschland für Bücher ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt, bei E-Books aber 19 Prozent, können wohl noch nicht einmal die verantwortlichen Politiker und Lobbyisten erklären.



Wer das Thema diskutieren möchte, kann das gerne in dieser Facebook-Gruppe tun.

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Axel Gronen aXel Gronen
15.04.2012
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