Demnach prüft die EU-Kommission, ob Luxemburg tatsächlich für E-Books einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent anwenden darf. Das könnte nämlich gegen die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen. In der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sind die Produkte und Dienstleistungen gelistet, für die der Mehrwertsteuersatz reduziert werden darf. Bücher gehören dazu - aber E-Books eben nicht. Konsequenterweise werden in Deutschland für Bücher reduzierte 7 Prozent Umsatzsteuer abgeführt, für E-Books aber 19 Prozent.
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