Die umstrittene Button-Lösung tritt am 1. August in Kraft. Bis dahin müssen Onlinehändler nicht nur Buttons ändern, sondern auch diverse andere Pflichten beachten.
Das neue Gesetz ist wie gewohnt handwerklich miserabel gemacht und stellt Onlinehändler mit seinen unklaren Formulierungen vor weitgehend unlösbare Aufgaben.
Nach der Gesetzesänderung reicht es nämlich nicht aus, die Schaltfläche, mit welcher der Kunde den Bestellprozess abschließt, in „Kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ umzubenennen. Zusätzlich müssen diverse Pflichtinformationen in unmittelbarer Nähe zu diesem Bestell-Button aufgeführt werden. Vermutlich stehen damit eBay- und Amazon-Händler mal wieder im Regen: Dort hat man darauf ja keinen Einfluss. Aber auch für Händler mit eigenen Shops gibt es massive technische Probleme.
Der Händlerbund hat das Wichtigste in diesem Artikel zusammengefasst und liefert einen Lösungsvorschlag:
Übrigens gilt das Top-Angebot des Händlerbunds für wortfilter-Leser noch immer.