Im Rahmen der "Buttonlösung" werden zum 1. August neue Informationspflichten eingeführt, die Onlinehändler vor weitgehend unlösbare Probleme stellen und die daher eine Steilvorlage für das lukrative Geschäft mit Abmahnungen sind.
Während das Ändern der Buttons vergleichsweise leicht lösbar ist, hat der Gesetzgeber vor allem eine neue Informationspflicht eingeführt: Onlinehändler müssen den Käufer unmittelbar vor der Bestellung (noch einmal) unter anderem über die "die wesentlichen Merkmale der Ware" "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" informieren. Wer das nicht tut, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
Nirgendwo ist definiert, was die "die wesentlichen Merkmale der Ware" einer Ware sind. Im Streitfall müssen das die Gerichte entscheiden. Und man kann auch nicht einfach alle Merkmale aufzählen, denn dann wäre die neue Pflichtinformation nicht "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" erteilt.
Dazu kommt, dass vor allem größere Händler keine Chance haben, in der Sommerpause tausende Bestellseiten zu überarbeiten. Von den zig Millionen Angeboten bei Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay einmal ganz zu schweigen: Hier haben die einzelnen Anbieter ohnehin keine Chance, individuelle Anpassungen des Bestellprozesses vorzunehmen.
Etwas ausführlichere Infos zu diesem und den anderen Problemen finden Sie in diesem Artikel der IT-Recht-Kanzlei.
Mein Fazit:
Die "Buttonlösung" ist weder eine "Lösung" irgendeines Problems, noch stehen die "Buttons" im Vordergrund. Der Gesetzgeber schafft mit seinen unklaren, undefinierbaren und technisch kaum umsetzbaren neuen Anforderungen die Voraussetzungen dafür, dass schon in wenigen Wochen Millionen von Angeboten und hunderttausende Onlinehändler abgemahnt werden können.
Anwälte und Gerichte können sich über diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme freuen: Das wird ein Milliardengeschäft.