Ich musste schmunzeln, als ich diese Meldung las: Da hat jemand über eBay ein Handy eingekauft, bekam von dem mutmaßlichen Betrüger aber nur Spülmaschinentabs.
Meine Erheiterung war keine Schadenfreude, sondern die Vorstellung, wie in dem Fall wohl der Käuferschutz laufen wird. Falls die Käuferin über PayPal bezahlt hat, könnte sie Käuferschutz wegen eines "erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels" beantragen. Üblicherweise verlangt eBay in solchen Fällen ein auf Kosten des Käufers zu erstellendes Gutachten von einem Sachverständigen. Und ich stelle mir gerade dieses Gutachten vor: Da bescheinigt dann ein Sachverständiger, dass man mit Spülmaschinentabs nicht telefonieren kann... ;-)