Adidas verbietet in seinen neuen e-Commerce Bedingungen als Bestandteil der Verkaufs- und Lieferbedingungen der adidas AG allen Händlern unter anderem, Produkte über eBay und Amazon zu verkaufen.
Dazu teilte adidas den betroffenen Händlern mit:
e-Commerce
Während im Stationär-Geschäft Regeln in der Zusammenarbeit zwischen Händler
und adidas klar umrissen sind, ist die Halbwertszeit des Wissens im Internet
deutlich kürzer. Die Bandbreite an Verkaufsformaten und
Online-Marketing-Instrumenten lässt bekannte Regeln oft schnell veraltet
erscheinen.
Zum 01. Juli 2012 setzt die adidas Group daher neue e-Commerce-Bedingungen
stufenweise in Kraft. Es ist uns bewusst, dass Sie bei Themen wie z.B. den
Regelungen zum Verkauf auf offenen Marktplätzen eine Übergangsphase
benötigen, die wir bis zur vollständigen Umsetzung dieser Regelungen am 01.
Januar 2013 gewähren.
Die neuen e-Commerce Bedingungen liegen mir zwar vor, mit einer Veröffentlichung würde ich aber möglicherweise gegen Urheberrechte von adidas verstoßen und ich verzichte daher vorsichtshalber darauf.
Wer von adidas Produkte bezieht und diese an Händler verkauft, muss diese Händler ebenfalls zum Verkaufsverbot u.a. über Amazon und eBay verpflichten.
Ob dieses Verkaufsverbot kartellrechtlich zulässig ist, wage ich nicht zu beurteilen. Da werden sicher bald Gerichte bemüht werden.
Private Verkäufe (gebrauchter) adidas-Artikel sind von dem Verkaufsverbot nicht betroffen, da zwischen den privaten Verkäufern und adidas ja keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
Update: Die Suche nach adidas ergibt bei eBay.de rund 210.000 Treffer, bei amazon.de etwa 40.000. Zur adidas group gehören noch reebok (17.300 mal bei eBay, Amazon ca. 5.900) und TaylorMade (eBay ca. 1.100, Amazon ca. 400).
Update 14.06.2012: Private Verkäufer sind zwar nicht betroffen, aber bei eBay sind etwa 92 Prozent der adidas-Angebote gewerblich.