Im Rahmen des sogenannten Buttonlösung müssen Onlinehändler künftig den Käufer unmittelbar vor der Bestellung über die "die wesentlichen Merkmale der Ware" informieren. Wie das konkret aussehen soll, ist sehr umstritten.
Ich habe mich zu dem Thema mit einigen erfahrenen Anwälten ausgetauscht: Mit Max Keller von der IT-Recht-Kanzlei, Johannes Richard von Internetrecht Rostock, Andreas Arlt vom Händlerbund und mit Wolfgang Wentzel vom BVOH.
Keiner von denen nimmt für sich in Anspruch, Onlinehändlern ein hundertprozentig rechtssicheres Patentrezept liefern zu können, wie man die Anforderungen der Buttonlösung erfüllen kann. Das spricht sehr gegen den Gesetzgeber: Wenn schon erfahrene und spezialisierte Anwälte dank der unklaren Formulierungen des Gesetzes zu unterschiedlichen Auslegungen kommen, wie soll dann ein juristischer Laie die verstehen können?
Knackpunkt ist vor allem eine neue Informationspflicht: Onlinehändler müssen den Käufer unmittelbar vor der Bestellung (noch einmal) über die "die wesentlichen Merkmale der Ware" "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" informieren.
Was genau "die wesentlichen Merkmale der Ware" sind, ist nirgends definiert und wird letztlich von Richtern ausgelegt werden müssen. Lässt man wesentliche Merkmale aus, wird unzureichend informiert. Führt man zu viele Merkmale auf, leidet darunter die Transparenz, dann ist die Info nicht mehr "klar und verständlich in hervorgehobener Weise". Dazu kommt noch, dass bei Onlinemarktplätzen wie eBay und Amazon ohnehin der einzelne Verkäufer auf die Bestellseite keinen direkten Einfluss hat.
Mein Fazit: Der Gesetzgeber muss dringend nachbessern, in der jetzigen Form führt die ab dem 1. August geltende Buttonlösung zu enormer Rechtsunsicherheit und ist faktisch nicht umsetzbar.
Allerdings habe ich meine Meinung geändert und glaube nun nicht mehr, dass die Geschichte eine Steilvorlage für die Abmahnindustrie ist: Auch potenzielle Abmahnanwälte stehen nämlich vor dem Problem, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist. Das macht Abmahnungen riskant, denn da werden es viele Abgemahnte auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.