Die BaFin hat eBay offenbar erlaubt, bei den über 500.000 bereits umgestellten Verkäufern bis auf Weiteres das neue Zahlungsverfahren anzuwenden. Das zumindest geht aus der Antwort eBays auf eine entsprechende Anfrage hervor:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns vor einiger Zeit über ihre Rechtsauffassung informiert, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt. Die für die Zahlungsabwicklung verantwortliche Unternehmenseinheit von eBay hat ihren Sitz in Luxemburg und unterliegt der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier). Laut früheren Gesprächen mit der Behörde gab es keine Notwendigkeit, für die geplante neue Zahlungsabwicklung eine Lizenz zu erwerben. Dies hat sich nun durch die neu gefasste, unterschiedliche Rechtsauffassung der BaFin geändert, was wir sehr bedauern.
Die von der BaFin erteilte Ausnahmegenehmigung für alle bereits die neue Zahlungsabwicklung auf eBay nutzenden Verkäufer bleibt bis zur Umstellung dieser Verkäufer auf die herkömmliche Zahlungsweise bestehen.