Eigentlich sollte bei eBay ab dem 25. September die Angabe einer Herstellergarantie verbindlich vorgeschrieben werden. Das ist eine gefährliche Abmahnfalle, daher soll die Angabe nun doch nur optional sein.
Dazu schreibt eBay:
Angabe der Herstellergarantie in den Elektronik-Kategorien: Jetzt optional bei eBay.de
Liebe eBay-Verkäufer,
wir hatten kürzlich angekündigt, dass alle gewerblichen Verkäufer das Artikelmerkmal "Herstellergarantie" nutzen müssen, wenn sie Elektronikartikel als "Neu" oder "Neu: Sonstige" einstellen. Diese Änderung wäre ab dem 25. September 2012 gültig gewesen.
Da wir Ihre Rückmeldungen ernst nehmen, verstehen wir, dass Sie mehr Zeit benötigen, alle Ihre Angebote mit der Herstellergarantie zu aktualisieren. Hierbei wird berücksichtigt, dass die in Deutschland benötigten Informationen komplex sind. Daher ist es nicht mehr verpflichtend, diese Angaben bis zum 25. September vorzunehmen.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, die Herstellergarantie mit in Ihre entsprechenden Angebote aufzunehmen, sobald es Ihnen möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, zusätzlich klar und deutlich die Details zu Gewährleistung und Garantie in der Artikelbeschreibung anzugeben. Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir zusätzlich rechtliche Hinweise zur Herstellergarantie für Sie zusammengestellt.
Mehr zur Angabe der Herstellergarantie
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team