Meiner Meinung nach ist ein rechtssicherer Verkauf über Amazon nicht möglich, darauf weise ich seit 2008 immer wieder hin. Der Händlerbund geht nun einen Schritt weiter und rät völlig vom Verkauf über Amazon ab.
Das Grundproblem ist, dass nach Auffassung verschiedener Gerichte Händler ihre AGB bei Amazon nicht wirksam in den Vertrag einbeziehen können. Die AGB wiederum braucht mal als Händler jedoch, um verschiedene Informationspflichten zu erfüllen, siehe in dem Zusammenhang auch meinen Artikel zur Notwendigkeit von AGB bei eBay. Die darin aufgeführten Argumente gelten grundsätzlich auch für den Verkauf über Amazon.
Ein weiteres Problem gibt es seit dem 1. August: Amazon hat es versäumt, den dortigen Bestellablauf an die Erfordernisse der "Buttonlösung" anzupassen. Da genügt es nämlich keineswegs, einfach nur einen Button umzubenennen...
Ich finde den Ratschlag des Händlerbunds, den Verkauf über Amazon ganz einzustellen, ziemlich weitgehend. Wer über Amazon gewerblich verkauft, sollte aber zumindest mal Kontakt mit Amazon aufnehmen und dringend darum bitten, einen rechtssicheren Verkauf zu ermöglichen. Wenn genügend Händler Druck auf Amazon ausüben, könnte Amazon sich vielleicht aufraffen, sich wenigstens einmal mit dem Thema zu befassen.
Update 30.08.2012: Amazon hat das Problem nicht verstanden und glaubt, mit der Änderung des Buttons sei es getan. Und offenbar kennt Amazon auch nicht die Urteile verschiedener Landgerichte, die es für unmöglich halten, bei Amazon Verkäufer-AGB wirksam in den Vertrag einzubeziehen.
Auf entsprechende Anfragen antwortet Amazon:
Selbstverständlich hält sich Amazon an alle gesetzlichen Vorgaben.
Die vom Händlerbund gemachten Behauptungen bezüglich der Rechtssicherheit des Verkaufs über Amazon sind falsch.
Die Bereitstellung einer rechtssicheren Umgebung für alle Verkäufer auf unserer Plattform zählt zu den wichtigsten Aufgaben der für unser Marketplace-Geschäft verantwortlichen Teams. Dazu gehört auch die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr („Kostenfallengesetz“), im Rahmen dessen auch die vorgeschriebene Beschriftung des Bestellbuttons mit „Jetzt kaufen“ , pünktlich zum 1. August 2012 implementiert wurde. Kunden erhalten auf der finalen Bestellseite auch die für den informierten Kauf notwendigen Angaben, darunter die wesentlichen Eigenschaften der Ware, der Gesamtpreis und etwaige Versandkosten. Zur Gewährleistung des rechtssicheren Verkaufs über die Amazon-Plattform haben Händler die Möglichkeit, ihre AGB auf der Amazon Plattform hochzuladen und damit an unterschiedlichen Stellen der Website anzuzeigen und zu verlinken.
Noch ein Update: Ich habe zum Beweis mal einen Screenshot der finalen Bestellseite bei Amazon gemacht.
Da sieht man: Hier wird nur der Artikeltitel angegeben, die wesentlichen Merkmale der Speicherkarte fehlen. Außerdem fehlen jegliche Angaben bzw. Links zu meinem Vertragspartner HE Trading und es werden dessen AGB nicht eingebunden - stattdessen gibt es einen Link zu den Amazon-AGB.