Endlich: Bei Amazon werden nun die Verkäuferseiten mit dem Hinweis "Für weitere Informationen, Impressum, AGB und Widerrufsrecht klicken Sie bitte auf den Verkäufernamen." verlinkt.
Damit wird ein häufig abgemahnter rechtlicher Mangel bei Amazon entschärft: Bisher war es nach Auffassung verschiedener Gerichte für Amazon-Verkäufer nicht möglich, ihre AGB wirksam in den Vertrag einzubeziehen. Ob die neue Ausgestaltung dafür ausreicht, wird man sehen: Die AGB, das Impressum und die Widerrufserklärung des Verkäufers sind nämlich nicht direkt verlinkt, sondern der Kunde muss zunächst die Verkäuferseite aufrufen und dann dort einem weiteren Link folgen.
Jedenfalls ist diese Änderung ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass auch Amazon sich mal bewegen kann, wenn der Druck groß genug wird. Der Händlerbund hatte vom Verkauf über Amazon abgeraten.