Ein Sprecher des Bundeskartellamts sagte gegenüber der Aachener Zeitung, es gebe wegen der Preisparität keine Ermittlung des Bundeskartellamtes gegen Amazon.
Pressesprecher Kay Weidner sagte dazu, die "Preisparitätsklausel" sei seit längerer Zeit Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon, werde allerdings erst in jüngerer Vergangenheit aggressiv durchgesetzt, so dass sich die Händlerbeschwerden gehäuft hätten. Daher stehe Amazon derzeit unter intensiver Beobachtung.
Das Verfahren sei angesichts der Vielzahl der Händler und komplexer ökonomischer und rechtlicher Fragen jedoch sehr aufwändig. Deshalb könne man nicht sagen, wie lange es sich noch hinziehen werde. Von "ermitteln gegen" könne aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Rede sein.
Meine Meinung:
Wenn die Beurteilung des Preisdiktats von Amazon das Bundeskartellamt so sehr überfordert, dass es fast drei Jahre nach Einführung noch nicht einmal gegen Amazon ermitteln will, dann ist diese Behörde nutzlos und überflüssig.
Die betroffenen Händler und Kunden können nur hoffen, dass Hood.de mit der Klage dagegen Erfolg hat.