Der 22-jährige eBay-Verkäufer ruben90 wurde vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Betruges zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
ruben90 hatte Ende letzten Jahres zwei Goldbarren fotografiert und mit den Hinweisen „999,9er Feingold, bankenüblich, originalverpackt“ für 2.250 Euro bei eBay angeboten. Erst am Ende der Beschreibung tauchten Formulierungen auf, die aufmerksamen Lesern hätten auffallen können. So seien die Barren „vor schwarzbraunem Hintergrund mit einer leichten Holzmaserung“ zu sehen.
Statt Gold bekam der Käufer Steven B. nur ein Bild mit einer höhnischen Widmung auf der Rückseite: "Für Steven. Ein Kunstkenner, der auch die Botschaft des Bildes verstanden hat."
Es war ein 20 x 25 Zentimeter großes Foto der Barren, gedruckt auf Leinwand.
ruben90 verteidigte sich, beim aufmerksamen Lesen der Beschreibung hätte man merken müssen, dass nur ein Bild angeboten wurde. Außerdem habe er das Bild in die richtige Kategorie eingeordnet: "Mein Angebot stand unter „Kunsthandwerk“, nicht unter „Edelmetall“".
Für den Richter aber stand fest, dass er Käufer täuschen wollte. Der Käufer sei zwar auch leichtsinnig gewesen, er aber habe auf den Irrtum spekuliert. Er verurteilte den bisher nicht Vorbestraften zu drei Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 1.000 Euro an den Geschädigten zahlen und darf zwei Jahre lang nicht bei eBay verkaufen.
Bei eBay war ruben90 schon vorher mit dubiosen Angeboten aufgefallen, von eBay aber offensichtlich nicht gesperrt worden:
illegales Glücksspiel auf Ebay von ruben90