Mir liegt eine Abmahnung von Claudia Zollner aus Altheim vor, in der das Fehlen einer Grundpreisangabe beim Verkauf von Brennholz bemängelt wird.
Claudia Zollner verkauft bei eBay unter dem Namen brennholz-discounter, bietet dort aber aktuell nichts an.
Die meisten der über die Bewertungen von brennholz-discounter einsehbaren Angebote sind Auktionen, bei denen die Angabe eines Grundpreises unmöglich und natürlich daher auch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Abmahnfalle Grundpreisangabe hatte ich bereits im August 2009 einen Artikel geschrieben, der nach wie vor aktuell ist: Die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe des Endpreises ist bei eBay zwar inzwischen in einigen Kategorien möglich, funktioniert aber nicht zuverlässig.
Nach wie vor müssen Händler bei eBay also kostbaren Platz im Artikeltitel opfern, um den Grundpreis anzugeben. Und dabei ist wichtig, diese Angabe möglichst in den Zeichen 45-55 zu machen: Die dahinter werden in den Übersichten nicht angezeigt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.