Bundeskartellamt ermittelt nun doch gegen Amazon
 

Bundeskartellamt ermittelt nun doch gegen Amazon

Das Bundeskartellamt ermittelt nun doch wegen der umstrittenen Preisparität gegen Amazon, nachdem die Behörde drei Jahre lang dafür keinen Anlass sah.

Der Grund dafür dürfte in der Klage von Hood.de gegen Amazon liegen: Hood.de macht unter anderem geltend, als Wettbewerber von Amazon unfair behindert zu werden.

Das Bundeskartellamt schreibt in einer Pressemitteilung:

Bundeskartellamt befragt Amazon-Marketplace-Händler

Bonn, 20. Februar 2013: Das Bundeskartellamt startet heute eine Web-Befragung von 2400 Händlern, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten.

Das Bundeskartellamt prüft im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Auswirkungen der von Amazon.de praktizierten Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler. Neben dem direkten Verkauf von Produkten durch Amazon haben auch andere Händler die Möglichkeit, ihre Waren dort anzubieten. Die Preisparitätsklausel untersagt ihnen, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internet-Marktplätze wie z. B. Ebay oder Rakuten als auch auf eigene Online-Shops der Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“

Um auf einem Internet-Marktplatz tätig zu werden, müssen die Händler an den Marktplatz-Betreiber (Amazon, Ebay, Rakuten) verschiedene Entgelte entrichten, u.a. einen bestimmten Prozentsatz vom erzielten Verkaufspreis. Da die Händler günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können, kann es für alternative, insbesondere für neu hinzu tretende Internet-Marktplätze schwierig sein, neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen. Es besteht die Gefahr, dass hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden und das System so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führt, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon hat.

Die Händlerbefragung soll möglichst umfangreiche Informationen zur Wirkung der Preisparitätsklausel und zur Bedeutung des Amazon Marketplace liefern.

Sollte sich der Verdacht durch die Ermittlungen bestätigen, kann Amazon dazu verpflichtet werden, die Preisparitätsklausel aus ihren Teilnahmebedingungen zu streichen.

2.400 Amazon-Marketplace-Händler bekamen dazu die folgende Mail des Kartellamts:

Bundeskartellamt

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

das Bundeskartellamt prüft derzeit die Auswirkungen der von Amazon praktizierten Preisparitätsklausel auf Händler und Plattformbetreiber. Die in den Teilnahmebedingungen von Amazon Marketplace enthaltene Preisparitätsklausel untersagt es Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, gleichzeitig günstiger an anderer Stelle im Internet anzubieten.

Im Rahmen der Ermittlungen führt das Bundeskartellamt eine Online-Befragung von 2400 zufällig ausgewählten Händlern durch, die auf Amazon Marketplace Produkte anbieten. Sie sind einer von Ihnen. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst bald, spätestens aber bis Freitag, den 22. Februar, aus. Sie benötigen dafür etwa 15 min. Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie nicht nur uns, sondern auch allen anderen Amazon-Marketplace-Händlern, für die Sie stellvertretend tätig sind.

Wichtig: Alle Ihre Angaben werden gegenüber Amazon und anderen Marktteilnehmern vertraulich behandelt. Im Rahmen des Verfahrens ist es möglich, dass Amazon Einsicht in die Ergebnisse der Befragung bekommt. Um Ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wird das Bundeskartellamt in diesem Fall Amazon die Antworten der Händler nur in anonymisierter Form, d.h. ohne Angaben von Namen, Firmennamen und Firmenadressen zur Verfügung stellen.

Den Fragebogen finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.fragebogen-bundeskartellamt.de

Ihr Login lautet: xxx
Ihr Passwort lautet: xxx

Auf der Seite finden Sie auch eine Reihe ergänzender Informationen zur Befragung und zu unseren Ermittlungen. Das Bundeskartellamt stellt die Befragung im Rahmen einer Pressemitteilung auch der Öffentlichkeit vor. Die Pressemitteilung finden Sie auf unserer Homepage www.bundeskartellamt.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. Lieselotte Locher

Bundeskartellamt
6. Beschlussabteilung
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Der dortige Fragebogen ist sehr detailliert, offenbar hat das Kartellamt sich ziemlich eingehend mit Amazons Praktiken befasst. Ich rate allen Angeschriebenen, an der Umfrage teilzunehmen.

Monopol


 


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