Um eine Spende steuerlich absetzen zu können, reicht bei Kleinspenden bis 200 Euro der Kontoauszug als "vereinfachter Zuwendungsnachweis". "Kontoauszüge" von PayPal werden dabei aber nicht anerkannt, weil bei Zuwendungen über PayPal nicht gewährleistet sei, dass die Spende auch tatsächlich die gemeinnützige Organisation erreicht.
Landesfinanzdirektion Thüringen, Verfügung vom 24.9.2012, S 2223 – A – 111 – A 3.15