Das Landgericht Köln entschied heute morgen, das Verfahren von Hood.de gegen Amazon wegen der umstrittenen Preisparität bis zu einer Entscheidung des Bundeskartellamtes auszusetzen.
Der vorsitzende Richter ließ erkennen, dass die von Amazon vorgeschriebene Preisparität durchaus ein Verstoß gegen § 1 GWB bzw. Artikel 101 AEUV sein könnte. Das würde aber voraussetzen, dass Amazons Preisparität einen spürbaren Einfluss auf den Markt haben muss - und da sei die Abgrenzung problematisch.
Vor allem aber seien keine konkreten Umsatzzahlen bekannt: Amazon selbst hält geheim, wie hoch die über Amazon.de gehandelten Umsätze sind. Amazon macht geltend, die vom Kläger Hood.de genannten Umsätze seien nur eine Schätzung - und die sei parteiisch, da ich ja als Berater u.a. für Hood.de arbeiten würde.
Ein Mitarbeiter des Bundeskartellamts war als Zuschauer anwesend und gab die informelle Auskunft, das Bundeskartellamt werte gerade die Umfrage aus: Etwa 1.000 Händler hätten den Fragebogen ausgefüllt. Mit einer Entscheidung des Bundeskartellamts sei frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen.
Das Bundeskartellamt wird im Gegensatz zum Kölner Landgericht auch die konkreten Umsätze von Amazon Deutschland erfahren. Sobald das Kartellamt eine Entscheidung getroffen hat, wird das Verfahren beim LG Köln fortgesetzt.