Nach der Gewinnspiel-Panne der vergangenen Woche sehen einige Juristen durchaus gute Chancen, den von PayPal versehentlich versprochenen Gewinn von 500 Euro einzuklagen.
Zwar hat PayPal seine Gewinnmitteilung unverzüglich per Mail angefochten, fraglich ist aber, ob diese Anfechtung wirksam ist: Dann würde der § 661a BGB leicht ausgehebelt werden können, das widerspricht seinem Sinn. Außerdem hat PayPal nur per Mail angefochten, kann also den Zugang dieser Anfechtung nicht beweisen.