Einstweilige Verfügung gegen Amazon Prime
 

Einstweilige Verfügung gegen Amazon Prime

Das Landgericht München ist dem Antrag des VerbraucherService Bayern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefolgt und hat Amazon untersagt, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über den Button "Jetzt kostenlos testen" anzubieten.

Amazon Prime bietet einen kostenfreien und zumindest theoretisch schnelleren Versand der von Amazon verschickten Artikel. Mitglieder, die einen Kindle besitzen, können einmal im Monat die Kindle-Leihbücherei nutzen. In den USA bekommen Amazon-Prime-Kunden noch zusätzlich ein freies Videostreaming-Angebot. In Deutschland gibt es die Versandkostenpauschale in Höhe von 29 Euro seit November 2007, in den USA seit 2005. Dort kostet die Mitgliedschaft 79 US-Dollar.

Nun muss Amazon sicherstellen, dass bei Bestellung der Prime-Mitgliedschaft künftig klar erkennbar ist, dass diese nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtig ist. Zudem sind alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button "Jetzt kostenlos testen" bestellt haben, nicht verpflichtet, die Jahresgebühr von 29 Euro zu bezahlen.

Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 11.06.2013 (Az. 33 O 12678/13) erlassen und ist nach Angaben des VerbraucherService Bayern noch nicht rechtskräftig.

Amazon hat inzwischen den Bestellprozess umgestaltet:

Amazon Prime kostenpflichtig anmelden

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