Jeden Monat werden hunderte oder gar tausende eBay-Verkäufer Opfer der Gebotsabschirmungsmasche und müssen ihre Artikel zu lächerlich geringen Preisen abgeben.
Die Masche der Gebotsabschirmung funktioniert so: Ein Abzocker bietet mit zwei verschiedenen Accounts hohe Summen auf einen Artikel und treibt dadurch den Preis so sehr in die Höhe, dass die Auktion für alle anderen Interessenten uninteressant wird. Ganz kurz vor Ablauf der Auktion zieht er das erste Gebot zurück, das Höchstgebot sinkt wieder auf einen niedrigen Stand und er "kauft" so den Artikel zu einem sehr geringen Preis.
Leider kommen die Abzocker mit dieser alten Masche auch vor Gericht durch, wie ein 2004 vor dem Landgericht Bonn verhandelter Fall zeigt: Dort hatte jemand für ein Luxus-Cabrio in einer Auktion ein Maximalgebot von 11.900 Euro eingegeben und war damit zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter beim Stand von 63 Euro. Ein "anderer" Bieter bot 12.000 Euro und war damit Höchstbieter beim Stand von 11.905,- Euro. Kurz vor Angebotsablauf wurde das erste Gebot zurückgezogen, der Auktionspreis fiel wieder auf 63 Euro und der "andere" Bieter kaufte den BWW dafür.
Der Verkäufer wollte seinen BMW zu diesem lächerlich geringen Preis nicht abgeben, sondern verkaufte ihn für 8.950 Euro an jemand anderen. Der 63 Euro-Käufer klagte aber auf Schadensersatz und bekam 8.500,- Euro zugesprochen.
(Urteil 1 O 307/04 des LG Bonn vom 12.11.2004)
So könnte der Gebotsverlauf ausgesehen haben:
Bieter A bietet 62,00 Euro und ist beim Stand von 1 Euro Höchstbieter.
Bieter B bietet 11.855 Euro und ist nun beim Stand von 63 Euro Höchstbieter.
Bieter C bietet 12.000 Euro und ist nun beim Stand von 11.905 Euro Höchstbieter.
Bieter B zieht sein Gebot zurück, Bieter C ist nun wieder Höchstbieter beim Stand von nur 63 Euro und klagt auf Erfüllung bzw. Schadensersatz.
In früheren Jahren hatte eBay Fachleute, die diese Masche kannten und manchmal eingriffen. Ich bezweifele, dass heute einer der von eBay beauftragten Callcenter-Mitarbeiter diese Masche überhaupt verstehen, geschweige denn eingreifen würde.
Immerhin hatte man sich damals bei eBay Gedanken dazu gemacht und die Gebotsabschirmung ein wenig erschwert: In den letzten 12 Stunden einer Auktion kann ein Bieter sein Gebot nur innerhalb einer Stunde zurückziehen. Damit ist die Masche zwar etwas aufwändiger geworden, aber sie lohnt angesichts des guten Verdienstes natürlich noch immer.
Hier gibt es einen TV-Bericht dazu.
Es gäbe eine einfache Möglichkeit, wie eBay (solche) Gebotsabschirmungen für die Zukunft verhindern könnte: Nur der aktuelle Höchstbieter soll berechtigt sein, sein Gebot zurückzuziehen.
Es nützt nur den Abzockern, wenn andere als der Höchstbieter ihre Gebote zurückziehen dürfen: Seriöse Bieter haben dazu ohnehin keine Veranlssung.
Theoretisch könnten dann zwar immer noch Gebote abgeschirmt werden, aber dann könnten die Verkäufer sich vor Gericht auf die (neuen) eBay-AGB § 6 Angebotsformate und Vertragsschluss Absatz 5. Satz 3 berufen:
Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
Übrigens: Der WDR möchte über diese Masche berichten und sucht Opfer, die bereit sind, darüber vor der Kamera zu sprechen. Bitte schreiben Sie mir, ich vermittle den Kontakt zum zuständigen Redakteur.