Ein Rechtsanwalt hat im Landgericht Göttingen gestanden, zu Unrecht massenhaft eBay-Verkäufer abgemahnt zu haben.
Den drei Angeklagten Giuseppe T. und den Brüdern Christian und Rüdiger P. aus Göttingen wird bandenmäßiger Betrug vorgeworfen: Sie hatten bei eBay gewerbliche Verkäufer grundpreispflichtiger Waren herausgesucht und diese wegen angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung mit rund 300 Abmahnschreiben überzogen. Dabei sei ein Anspruch auf die jeweils in Rechnung gestellten Anwaltskosten des Anwalts Rüdiger P. vorgetäuscht worden.
Die Bande hatte zum Schein selbst einen Internetshop gegründet, um behaupten zu können, dieser habe durch die fehlenden Grundpreise Wettbewerbsnachteile. In 59 Fällen zahlten die Opfer, dadurch kamen rund 16.400 Euro zusammen.
Ein von der Verteidigung angeregter Deal, der den Angeklagten im Gegenzug für umfassende Geständnisse Bewährungsstrafen garantieren sollte, lehnte das Gericht ab. Die Beweislage sei auch ohne Geständnisse gut, sagte der Vorsitzende Richter.
Dem Rechtsanwalt droht neben der Strafe auch ein Berufsverbot. Die Staatsanwältin warf ihm in der Anklage vor, er habe seinen Beruf missbraucht und gegen dessen Pflichten verstoßen. „Ich bin mir der Konsequenzen bewusst“, sagte der 46-Jährige. „Mit der Nummer habe ich mich ruiniert.“
Aktenzeichen: 2 KLs 24/13
Update 06.03.2014: Im Prozess hat gestern eine frühere Mitarbeiterin des angeklagten Rechtsanwalts ausgesagt. Sie war damals als Auszubildende in dem Anwaltsbüro beschäftigt. Ab dem Frühjahr 2012 tauchte dort regelmäßig ein Händler für Schuhbedarfsartikel auf, um in einem Hinterzimmer der Kanzlei die Abmahnschreiben zu verfassen. Sie habe mit dieser Sache nichts zu tun haben wollen und sich deshalb geweigert, die Abmahnungen zur Post zu bringen, berichtete die frühere Mitarbeiterin. „In meinen Augen war das nicht rechtens.“ Dies habe sie auch ihrem Chef gesagt.