AG Köln: Tattoo-Motiv kopiert – 1.500 EUR Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung
Ein Tätowierer kopierte ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Tattoo-Motiv und veröffentlichte es ohne Urhebernennung auf Instagram. Das AG Köln verurteilte ihn zu 1.500 EUR Schadensersatz.
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