eBay verstößt gegen Teledienstgesetz
Bei der Überschrift zu dieser Meldung "eBay verstößt gegen Teledienstgesetz" hatte ich zunächst überlegt, ob hier nicht ein Fragezeichen angebracht wäre - aber dazu scheint mir der Verstoß eBays gegen das Teledienstgesetz zu eindeutig.
Der § 6 Absatz 2 des Teledienstgesetz verpflichtet Anbieter von Telediensten wie eBay zu "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post". Damit ist nach einem Urteil des OLG Köln nicht nur die Angabe einer Mailadresse gemeint, sondern auch die Angabe einer Telefonnummer.
eBay Deutschland dagegen bietet im Impressum zwar eine Mailadresse für die Kontaktaufnahme an ([email protected]), aber keine Telefonnummer: Die angegebene kostenpflichtige Telefonnummer dürfte wohl kaum den Anforderungen an eine "unmittelbare Kommunikation" genügen. Zunächst ist fraglich, ob für eine solche Kommunikation überhaupt eine kostenpflichtige Telefonnummer angegeben werden darf. Noch problematischer sind aber zwei andere Tatsachen: Die 0900-Nummer ist nur aus dem Festnetz der Deutschen Telekom erreichbar und nur für eBay-Kunden: Dort wird die Angabe eines Nutzernamens verlangt und man wird gefragt, wann man sich bei eBay angemeldet hat. Die Pflicht zur Angabe einer Kontaktmöglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation besteht aber gegenüber allen Nutzern des Teledienstes, nicht nur gegenüber den Kunden.
Fazit: Die schlechte Erreichbarkeit von eBay.de ist nicht nur ein schlechter Service, sondern wohl auch rechtswidrig.
Axel Gronen
15.11.2004
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