"Keine Garantie nach EU-Recht"
Bei vielen eBay-Angeboten findet man Klauseln wie "Keine Garantie nach EU-Recht". Gerade die Begriffe "EU-Recht" und "Garantie" sind eigentlich falsch und irreführend - gemeint ist nämlich eigentlich ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung. "EU-Recht" ist es nicht, weil die einschlägigen Bestimmungen in Deutschland im BGB zu finden sind. Und eine "Garantie" ist eine freiwillige Leistung, die nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun hat.
Seit Monaten verbreiten sich solche eigentlich falschen Formulierungen seuchenartig bei eBay, weil viele Verkäufer sie bei anderen abschreiben. Anfang November hat das Amtsgericht Kamen entschieden, dass die Klausel in einem eBay-Angebot "Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie" trotzdem einen wirksamen Gewährleistungsauschluss darstellt.
Dieser Gewährleistungsausschluss ist aber natürlich nur bei echten Privatverkäufen möglich und wirksam: Gewerbliche Händler dürfen die Gewährleistung nicht ausschließen.
Axel Gronen
25.11.2004
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