Ärger wegen PayPal-Promotion

Wegen der letzten PayPal-Promotion-Aktion, bei der mal angeblich für 10 Cent Angebotsgebühr einstellen konnte, gibt es nun einigen Ärger.

Zur Vorgeschichte: Ich wurde (wie viele andere auch) erst am Morgen des 8. Februar auf diese Aktion aufmerksam und habe mir dann die entsprechenden Info-Seiten auf eBay.at, eBay.ch und eBay.de angesehen. Nirgends gab es einen Hinweis auf eine Länderbeschränkung - im Gegenteil: Da es ja auf jeder Plattform eine Seite dazu gab, ging man natürlich davon aus, dass die Aktion für alle deutschsprachigen Länder gelten würde.

Am frühen Morgen des 10. Februar bemerkte ich dann, dass die Seite auf eBay.de gelöscht worden war und habe deshalb meine Meldung aktualisiert und gewarnt, die Aktion gelte möglicherweise nicht für Deutschland.

Nun habe ein wenig recherchiert und herausgefunden: Leider gilt die Aktion tatsächlich nicht für eBay.de! eBay behauptet, die inzwischen gelöschte Seite auf eBay.de sei nie verlinkt gewesen und deshalb unwirksam. Folgende Bedingungen gelten nach der (inzwischen auch mal revidierten) Stellungnahme einer eBay-Mitarbeiterin:

"Diese Promotion gilt für Verkäufer, die zwischen dem 8.2-10.2 eine Auktion, Powerauktion oder Festpreis-Angebot auf eBay.at oder eBay.ch einstellen und die als PayPal-Mitglied in Deutschland, Schweiz oder Österreich registriert sind oder sich in diesem Zeitraum dort registriert haben.
Teilnehmer zahlen eine Insertion Fee von 10 Cent bzw. 10 Rappen."

Es versteht sich fast von selbst, dass eBay erst jetzt derartige Bedingungen formuliert, die standen auf den ursprünglichen Infoseiten nicht. Trotzdem will eBay keine Erstattungen für diejenigen zahlen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit einer Seite auf eBay.de dann auch über eBay.de eingestellt haben.

Übrigens: Wer dazu Auskünfte über die Telefonhotline eBays bekommen möchte, wird gnadenlos abgewimmelt und auf die Kontaktformulare verwiesen.

Damit dürfte dann wegen der berechtigten Verärgerung tausender eBay-Benutzer die PayPal-Promotion-Aktion gründlich nach hinten losgehen: Solchen Ärger vergisst man nicht so leicht...

Ärger gab es auch um vergleichbare PayPal-Promotionen-Aktionen im November und im August vergangenen Jahres: Viele Nutzer haben dafür bis heute keine Erstattungen bekommen!

Fazit: Man sollte vorsichtshalber bei eBay und PayPal nicht auf Promotion-Aktionen hereinfallen, bei denen die ermäßigten Angebotsgebühren nicht sofort angezeigt werden, sondern Erstattungen erst für später versprochen werden.

P.S.: Ich schreibe an einem Buch über PayPal, das im Sommer veröffentlicht werden soll. Darin werde ich neben der Geschichte PayPals vor allem den Ärger mit überraschend eingefrorenen PayPal-Konten und unberechtigten Rückbuchungen bei Verkäufen beschreiben...

Axel Gronen
11.02.2005

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© 2005 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 11.02.05.
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