Shill-Bidding: Klage gegen eBay

Bei eBay ist das sogenannte "Shill-Bidding" verpönt und verboten: Dabei wird das Höchstgebot bei einer Auktion durch nicht ernst gemeinte Gebote hochgetrieben. Normalerweise ist für dieses "Pushen" der Verkäufer verantwortlich: Er bietet dabei entweder durch einen eigenen anderen Account mit oder lässt durch Verwandte oder Freunde mitbieten.

Auf dieser Seite erläutert eBay, was Shill-Bidding ist und warum es verboten ist. Unter anderem heißt es da:

F: Gebote auf eigene Auktionen wären doch profitabel für eBay - warum sind sie dann verboten?
A: Das Bieten auf eigene Auktionen ist geschäftsschädigend. Wenn Bieter den Verdacht haben, dass der Verkäufer den Preis künstlich hochtreibt, hält sie dies vom Bieten ab. Dies führt zu einer Abnahme der Gebote und schließlich zu Gewinneinbußen für eBay. Zudem ist das Bieten auf eigene Aktionen unfair gegenüber unserer Gemeinschaft, die uns viel bedeutet. Daher liegt es im Interesse von eBay und unserer Mitglieder, Gebote auf eigene Auktionen zu verhindern.

Nun gibt es aber ein Problem bei eBay: Man kann sich unter gewissen Umständen selber überbieten. Dazu mal ein Beispiel: Bieter A bietet auf einen Artikel 1,00 Euro. Bieter B bietet nun mit Hilfe des eBay-eigenen Bietagenten 2,00 Euro, er wird dann als Höchstbieter mit einem Gebot von 1,50 Euro ausgewiesen. Nun bietet C 2,11 Euro - und wird damit Höchstbieter, obwohl sein Gebot weniger als einen Erhöhungsschritt (50 Cent) über dem Maximalgebot von B liegt.

So weit, so gut: C führt mit einem Gebot von 2,11 Euro. Wenn C aber nun fürchtet, man könnte ihn später noch einmal überbieten und deshalb noch ein Gebot von 5,55 Euro drauflegt, dann beträgt das Höchstgebot auf einmal nicht mehr 2,11 Euro, sondern 2,50 Euro - nämlich einen Erhöhungsschritt von 50 Cent über dem Gebot des Bieters B in Höhe von 2,00 Euro. In der Gebotsübersicht wird nun C mit 2,50 Euro als Höchstbieter gelistet - und gleichzeitig als Zweithöchstbieter mit 2,11 Euro!

Natürlich muss man wohl feststellen, dass dieses Sich-Selber-Hochbieten mindestens so unfair ist, wie das oben aufgeführte Bieten auf eigene Auktionen...

Diese technische Unzulänglichkeit eBays ist nun Gegenstand einer Sammelklage in den USA. Da ist man der Meinung, damit erfülle eBay selber den Tatbestand des Shill Bidding und würde das vor allem deshalb so machen, um ungerechtfertigt höhere Provisionen berechnen zu können. Der Sammelklage kann sich jeder anschließen, der in einer Gebotsübersicht auf den ersten beiden Plätzen gelandet ist und sich bei der amerikanischen Kanzlei telefonisch unter 00-1-(415) 288-4545 oder per Mail melden.

Die Klageschrift gibt es in diesem PDF-File.

Axel Gronen
24.02.2005

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© 2005 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 24.02.05.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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