Powerseller bald gewerblich
eBay wird nun endlich eine längst überfällige Änderung vornehmen: Powerseller sind künftig immer gewerblich. Faktisch sind sie das schon heute: Mit dem Verkauf privater Haushaltsgegenstände wird man wohl kaum die für Powerseller nötigen Umsatzgrenzen erreichen. Wer als Powerseller seine Angebote als privat bezeichnet, tut dies meistens wahrheitswidrig, um Steuern und Verbraucherrechte zu hinterziehen. Vermutlich wird eBay aber auch künftig Powerseller als besonders vorbildlich bezeichnen, die gegen geltendes Recht verstoßen und keine Widerrufsbelehrung oder Anbieterkennung in ihren Angeboten haben. Immerhin macht eBay es aber nun den gesetzestreuen Anbietern leichter, ihre Angebote legal zu gestalten.
In einer Mail an Powerseller beschreibt eBay die Änderungen:
Subject: Wichtige Mitteilung: Änderungen im PowerSeller-Programm
|
Neuerungen bei
eBay |
|
|
|
Hallo Powerselleraccount
wir freuen uns, Ihnen
mitzuteilen, dass wir ab Ende September gewerbliche und private
eBay-Mitgliedskonten unterscheiden können. Diese Änderung, die von der
eBay-Gemeinschaft seit langem gefordert wird, ermöglicht es uns, gezielter
auf Ihre Bedürfnisse als gewerblicher Verkäufer einzugehen. Zusätzlich
möchten wir mit verschiedenen Maßnahmen das PowerSeller-Programm stärken.
So führen wir ab 1. November eindeutigere Regeln für einen Verstoß gegen
die Grundsätze und die PowerSeller-AGB ein. Damit werten wir im Sinne
aller Käufer und seriösen Anbieter den PowerSeller-Status
auf.
|
|
|
|
|
Die Änderungen auf einen Blick! |
|
|
|
|
|
|
|
Definieren Sie
Ihr Mitgliedskonto als gewerblich (im Zeitraum von Ende
September bis Ende Oktober) |
|
PowerSeller
sind gewerblich (Start 1. November) |
|
Maßnahmen zur
Stärkung des PowerSeller-Programms (Start 1.
November) | |
|
|
|
|
|
|
|
Definieren Sie Ihr Mitgliedskonto als
gewerblich
Bitte identifizieren Sie Ihr Mitgliedskonto im
Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober als gewerblich. Gehen Sie für
die Eintragung einfach in „Mein eBay“.
PowerSeller sind
gewerblich
Für PowerSeller ist der Mitgliedskontotyp
„gewerblich“ ab dem 1. November obligatorisch, d.h. mit einem privaten
Mitgliedskonto oder einem nicht gekennzeichneten Mitgliedskonto ist eine
weitere Teilnahme am PowerSeller-Programm nicht möglich.
Es ist
wichtig, dass Sie Ihren Mitgliedskontotyp bis Ende Oktober aktualisieren.
Sollten Sie die Frist verpassen, riskieren Sie den Verlust des
PowerSeller-Status, bis Sie Ihr Mitgliedskonto als gewerbliches
Mitgliedskonto eingetragen haben.
Vorteile für gewerbliche
Verkäufer
|
Ausreichend
Platz für die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen:
Gewerbetreibende können alle erforderlichen Angaben, wie ladefähige
Adresse, Widerrufs- oder Rückgabebelehrung und gegebenenfalls ihre
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bequem in „Mein eBay“ hinterlegen.
Diese Angaben können Sie dann mit einem Klick allen zukünftigen
Artikelbeschreibungen hinzufügen. |
|
Mehr
Transparenz: Gewerbliche Verkäufer werden von Käufern, die
gezielt nach professionellen Handelspartnern suchen, besser
gefunden. Käufer, die z.B. eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis
brauchen, können gewerbliche Verkäufer gezielt suchen und
finden. |
|
Leichtere
Handhabung: Die Einschränkung Ihres Kundenkreises auf
gewerbliche Käufer funktioniert sehr viel einfacher und ist
zuverlässiger. |
Maßnahmen zur
Stärkung des PowerSeller-Programms
PowerSeller gelten als
besonders vorbildliche und vertrauenswürdige Verkäufer. Für Käufer steht
das PowerSeller-Symbol für ein Plus an Vertrauen und Sicherheit.
Um
dieses Vertrauen weiter zu stärken, führen wir ab 1. November eindeutigere
Regeln für einen Verstoß gegen die eBay-AGB,
die eBay-Grundsätze
und die PowerSeller-AGB
ein. So kann bereits ein einziger besonders schwerer Verstoß gegen die
eBay-AGB, unsere Grundsätze oder die PowerSeller-AGB dazu führen, dass
Mitglieder ohne Verwarnung oder Mahnung ihren PowerSeller-Status
verlieren. Zu den besonders schweren Verstößen gehören beispielsweise das
Bieten auf eigene Artikel, die Störung der eBay-Website oder die
Verwendung von fremden Kontaktdaten*.
Grundsätzlich gilt jedoch:
Innerhalb von 60 Tagen dürfen PowerSeller maximal nur zwei Mal gegen einen
unserer Grundsätze verstoßen.
Mit dieser Maßnahme möchten wir den
Handel bei eBay noch fairer, reibungsloser und vertrauenswürdiger
gestalten. Wir sind uns sicher, damit im Sinne aller seriösen Verkäufer zu
handeln.
Herzliche Grüße Ihr eBay
PowerSeller-Team
Möchten Sie diese Themen mit anderen
PowerSellern diskutieren? Im PowerSeller-Forum
haben Sie dazu Gelegenheit.
* Diese Liste ist nicht
abschließend. |
|
|
|
aXel Gronen
Pattaya, 10.09.2005
|
|