Die von eBay beim Landgericht gegen bettercom erwirkte einstweilige Verfügung wurde in den wesentlichen Punkten aufgehoben. Die bekannten Tools und Angebote von bettercom sind ab sofort wieder online verfügbar.
Lediglich das Angebot von bettercom zur Konkurrenzbeobachtung bleibt zunächst offline, da das Gericht in diesem Punkt dem Anwalt von eBay folgte, der noch in der Verhandlung am Donnerstag erklärt hatte, daß
- dieses Tool von bettercom auf eine ganz andere Datenbank von eBay zugreife als die sonstigen eBay-relevanten, von bettercom zur Verfügung gestellten Informationen;
- eBay erst seit Mitte August 2005 überhaupt Kenntnis habe von diesem "neuen" Tool. Diese Kenntnis habe man sowieso erst erhalten, nachdem bettercom die Kurzanalyse veröffentlicht habe, wonach mittlerweile 10% der 10.000 grössten Accounts (nach Bewertungsprofil) nicht mehr registriert seien und man erst aufgrund diverser Anfragen zu dieser Analyse sich die Seiten und Angebote von bettercom erneut angesehen habe. Diese erst kurzzeitige Kenntnis wurde dann noch von einem in der Verhandlung präsenten Mitarbeiter von eBay eidesstattlich versichert, der selbst allerdings erst seit Juli 2005 dort angestellt ist.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so daß weitergehende Aussagen derzeit nicht möglich sind. Die auf ausdrücklichen Wunsch des eBay-Anwalts protokollierte Behauptung, daß bettercom auf zwei verschiedene Datenbanken bei eBay zugreife, steht in klarem Widerspruch zu diversen eBay-Seiten, dennoch ist dieses wohl oder übel erstmal hinzunehmen.
Unabhängig davon stellt sich aber die Frage, wie es denn nach Vorliegen der Urteilsbegründung weitergehen kann. Hier sehen wir derzeit 3 Möglichkeiten:
1. eBay geht gegen die Entscheidung hinsichtlich der weitgehenden Aufhebung der Verfügung beim Kammergericht Berlin in Berufung. Dies hatte der Anwalt von eBay ja bereits angekündigt.
2. bettercom geht gegen die Entscheidung hinsichtlich der teilweisen Bestätigung der Verfügung in die Berufung.
3. bettercom beantragt beim Landgericht Berlin, daß eBay innerhalb einer noch zu definierenden Frist Klage in der Hauptsache einreicht und damit das Hauptsacheverfahren eröffnet. Tut eBay dies nicht, wird die einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben.
Spätestens nach Vorliegen des Urteils wird es weitere Informationen zum aktuellen Stand geben.
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