Hilfe für Abmahnopfer
Derzeit werden tausende eBay-Händler abgemahnt, die nicht ordungsgemäß über das Bestehen eines einmonatigen Widerrufs- oder Rückgaberechts belehren. Denen möchte ich helfen.
Das größte Problem für Abgemahnte besteht in der fehlenden Vernetzung mit anderen Abgemahnten. Außerdem ist bei Abmahnungen immer Eile geboten, da die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung meist sehr kurz gesetzt ist.
Ich biete allen Lesern an, Kontakte mit anderen Abgemahnten und mit kompetenten Anwälten herzustellen.
Abmahnopfer können mir eine Mail schicken mit folgenden Angaben:
- Name des Abgemahnten
- Ort des Abgemahnten
- eBay-Accountname des Abgemahnten
- Mailadresse des Abgemahnten
- ggf. Anwalt des Abgemahnten mit Kontaktdaten
- Name/Firma und Ort des Abmahners
- ggf. eBay-Name des Abmahners
- Anwalt und Ort des Abmahners
Diese Daten mache ich dann den Opfern des gleichen Abmahners zugänglich.
An dieser Stelle hatte ich zunächst eine Liste von Abmahnern veröffentlicht. Einer der Betroffenen war mit Recht verärgert, in einer Reihe mit den verschiedenen Abmahnabzockern zu stehen, er mahnt nur in wenigen Fällen ab. Da es aber schwer ist, rechtssicher die Abzocker zu benennen und von seriösen Abmahnern zu unterscheiden, habe ich die Liste zunächst wieder herausgenommen. Stattdessen werde ich über einzelne Abmahner ausführlicher berichten und auch Tipps geben, inwiefern deren Abmahnungen eventuell angreifbar sind.
Ich halte einen Teil der Abmahnungen für berechtigt und nachvollziehbar: Schließlich ist es tatsächlich den Wettbewerbern gegenüber nicht fair, wenn sich einzelne nicht an die Regeln halten.
Aber ich halte jede Abmahnung für Abzocke, bei der der Abgemahnte nicht vorher per Mail auf seine Versäumnisse hingewiesen wurde und Gelegenheit bekam, die abzustellen. Es ist für jeden Verkäufer viel einfacher, seinem Wettbewerber erst einmal eine Mail zu schreiben und nicht gleich zum Anwalt zu rennen. Erst wenn nach einer solchen Hinweismail immer noch nichts passiert, halte ich eine Abmahnung für angebracht. Leider sehen das viele Richter anders - für die Wirksamkeit einer Abmahnung kommt es auf so eine Mail nicht an.
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