eBay behandelt Mitglieder ungleich

eBay behandelt die Mitglieder unterschiedlich und verärgert damit diejenigen, die schlechter behandelt werden als andere.

Einige Mitglieder genießen bei eBay eine Vorzugsbehandlung und dürfen beispielsweise ungestraft gegen die eBay-AGB verstoßen, bei anderen löscht eBay auf Zuruf negative Bewertungen. Um in den Genuss so einer Vorzugsbehandlung zu kommen, reicht hoher Umsatz alleine nicht aus: Manche Händler müssen sich an die eBay-AGB halten, obwohl sie monatlich Tausende Euro an eBay zahlen. Ich vermute, dass da eher persönliche Beziehungen eine Rolle spielen und dass oft einfach nur "die Chemie" zwischen dem Powerseller und seinem Betreuer stimmen muss.

Ich bekomme fast täglich Mails von verärgerten eBay-Mitgliedern, die sich über so eine ungerechte Ungleichbehandlung ärgern. Diese Woche habe ich deshalb eBay einmal angeschrieben und bekam als Antwort:

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an eBay.

Es gibt keinerlei Bevorzugung bei der Preisgestaltung gegenüber PowerSellern oder auch anderen Mitgliedern. Jedes eBay-Mitglied bezahlt die gleichen Gebühren.

Verstöße gegen die eBay-Grundsätze und AGBs werden bei allen eBay-Mitgliedern gleich verfolgt und sofern berechtigt entsprechend geahndet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zu konkreten Fällen und den damit verbunden Maßnahmen sowie Prozedere keine Auskunft geben können.

Zwei dieser drei Aussagen sind wahr: Richtig ist, dass ich mich für eBay interessiere.

Und es stimmt auch, dass die eBay-Gebühren für alle Mitglieder gleich sind: Auch Powerseller mit Millionenumsätzen zahlen die gleichen Gebühren, wie Gelegenheitsverkäufer. Das wird verständlicherweise gerade von großen Powersellern immer wieder kritisiert, mir gefällt aber diese konsequente Firmenpolitik. Kleiner Tipp am Rande: Mit eBay kann man über die Gebühren tatsächlich nicht verhandeln - bei PayPal geht das dagegen schon (entsprechende Umsätze vorausgesetzt).

Aber es stimmt definitiv und nachweisbar nicht, dass Verstöße gegen die eBay-AGB bei allen Mitgliedern gleich verfolgt und geahndet würden. Hier mal einige Beispiele, wo andere Regeln gelten:

kickz*com verlinkt in allen seinen Angeboten seinen Webshop und verstößt damit eindeutig gegen die eBay-AGB. Ich bin überhaupt kein Freund von eBays Linkverbot - aber wenn es schon so ein Verbot gibt, dann sollte das für alle Verkäufer gelten. kickz*com wurde bereits mehrfach und seit Monaten von verärgerten Mitbewerbern an eBay gemeldet - und nichts passiert. Auch ich hatte ihn in meiner Mail an eBay als Beispiel genannt, trotzdem darf er weiter machen. Und das, obwohl schon sein Mitgliedsname gegen eBay-Regeln verstößt...

Ein anderes Beispiel ist mannys-musicstore: Der ist weder "Geprüftes Mitglied", noch hat er zehn Bewertungspunkte. Trotzdem darf er (im Gegensatz zu "normalen" Verkäufern) vom Start an Festpreis-Angebote einstellen.

Schließlich ist da noch s4tm, der mit einer Bewertungsquote von 97,8 Prozent Powerseller bleibt - vorgeschrieben sind da eigentlich mindestens 98 Prozent.

Die oben genannten Beispiele sind nur ein Bruchteil der mir bekannten Fälle. Weitere will ich nicht veröffentlichen, denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass nach so einer Veröffentlichung dann doch mal gehandelt wird. Wie damals im Fall milan354: Der ließ bis zu meinem Bericht massenhaft neutrale und negative Bewertungen löschen - und verlor dann dank der Berichterstattung seinen guten Draht zu eBay. Heute ist er gar nicht mehr bei eBay angemeldet, also NRM.

Leider hat die eBay-Geschäftsführung in Deutschland jede Bodenhaftung verloren und bekommt offenbar rein gar nichts mehr von dem Unmut mit, der sich bei den Mitgliedern ausgebreitet hat. Dort wundert man sich wohl nur darüber, dass in Deutschland die Umsatzzahlen in den letzten beiden Quartalen alarmierend schlecht waren. Die eBay-Vorstandsvorsitzende Meg Whitman wird sich das nicht lange tatenlos ansehen, ich rechne damit, dass da demnächst mal wieder am Personal-Karussell gedreht wird... ;-)

aXel Gronen
Köln, 07.10.2006
Axel Gronen Juni 2005

Internet-Auktionen professionell

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© 2006 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 11.10.06.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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