Gescheiterter eBay-Kauf: 60.000 Euro Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Köln hat einen eBay-Verkäufer in zweiter Instanz zu üppigen 59.949 Euro Schadensersatz verurteilt und damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts in allen Punkten bestätigt. Der Verkäufer hatte einen wertvollen landwirtschaftlichen Rübenroder mit einem Startpreis von einem Euro bei eBay zum Verkauf gestellt, wobei das Angebot die Zusatzoption "Sofort Kaufen" für 60.000 Euro hatte. Ein echtes Schnäppchen, denn als der Kläger das Gerät ersteigerte, war er mit nur 51 Euro der Höchstbietende. Das Gericht sah den Vertrag als wirksam an.
Der Verkäufer schrieb dem Käufer nach Ende der Auktion eine Mail, der Rübenroder sei bereits anderweitig verkauft und er habe bloß noch keine Zeit gehabt, das Angebot bei eBay zu löschen. Mit dieser Argumentation konnte er sich vor den Gerichten erwartungsgemäß nicht durchsetzen: Derartige Angebote bei eBay sind verbindlich und können nur unter ganz eng gefassten Voraussetzungen widerrufen bzw. angefochten werden.
Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich aus dem unstreitigen Wert des Rübenroders von 60.000 Euro abzüglich des Kaufpreises von 51 Euro.
Das Urteil durfte niemanden überraschen: Verkäufer sind nun einmal an über eBay geschlossene Kaufverträge gebunden und müssen Schadensersatz leisten, wenn sie den Kaufvertrag nicht erfüllen können oder wollen.
OLG Köln, 08.12.2006, Az. 19 U 109/06
LG Köln, 24.05.2006, Az. 28 O 567/05
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