Brauchen wir PayPal?
Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems
Ab dem 15. Februar 2007 verlangt die Firma PayPal bei Zahlungen über ihr Online-Zahlungssystem auch innerhalb Deutschlands Transaktionsgebühren vom Zahlungsempfänger. Spätestens diese Verteuerung, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.
Mit über 114 Millionen Mitgliedskonten in 103 Nationen weltweit ist PayPal (engl. für Bezahlkumpel), eine Tochtergesellschaft der Firma eBay, der größte Online-Zahlungsdienstleister. Bislang waren innerdeutsche Zahlungen über PayPal auch für Zahlungsempfänger im Rahmen der "Einführungsphase" kostenlos. Nun werden pro Transaktion 35 Cent und 1,9 Prozent des Transaktionsvolumens fällig. Das Gebührenmodell für den Empfang von Zahlungen aus dem Ausland wird vereinfacht. Der Empfänger zahlt künftig abhängig von der Herkunft der Zahlung 35 Cent plus 3,4 Prozent (Euro-Länder) oder 3,9 Prozent (Nicht-Euro-Länder) des Transaktionsvolumens. Wer mehr als 1000 Euro monatlich über PayPal einnimmt, kann – ebenso wie bei innerdeutschen Zahlungen – Vorzugskonditionen mit günstigeren Gebühren beantragen.
Geändert wird zudem die PayPal-Kontenstruktur. Statt der bisherigen Basis-, Premium- und Businesskonten gibt es künftig nur noch das Privat- und das Geschäftskonto. Basiskonten werden zum 15. Februar automatisch in Privatkonten umgewandelt.
Nach wie vor, zahlt der Zahlungsleistende keine Gebühren. Er wird die gestiegenen Geldtransferkosten aber indirekt zu zahlen haben.
Wie kam es zur Entstehung von PayPal?
Eine mögliche Erklärung für die Gründung eines eigenen Internetzahlungssystem waren die Schwierigkeiten US-amerikanischer Onlinehändler, die Zahlungen Ihrer Kunden einzuziehen. Dies lag an den Besonderheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort waren lange Zeit bundesstaatenübergreifende Überweisungen verboten. So wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr von Schecks und Kreditkarten beherrscht. Es ist kaum vorstellbar, aber in den USA ist es noch heute Usus, z.B. Gehaltszahlungen durch monatliche Übersendungen oder Überreichung eines Schecks vorzunehmen. Es gibt hier eigens für diesen Zweck entwickelte Scheckdrucker bei großen Unternehmen. Der Angestellte genießt hier den Erhalt des monatlichen Schecks als sinnliches Erlebnis und Lohn für seine Mühen.
Es versteht sich aber, dass diese Zahlungsweise für die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen aus Onlinekäufen wenig geeignet war. Die Kreditkarte wäre für den Onlinehandel geeignet, aber zum einen ist sie auch ein sehr teures Zahlungssystem und zum anderen scheuen sich viele Onlinekunden, ihre Kreditkartenummern im Internet preiszugeben.
In Deutschland aber werden Rechnung meistens problemlos per Überweisung ausgeglichen. Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind nun auch EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich. Es wäre also möglich, auch die Einkäufe im Internet durch für beide Parteien gebührenfreie Überweisungen oder durch entsprechende Einzugsermächtigungen zu zahlen.
Wozu bedarf es also eines nun auch noch teuren eigenständigen Online-Bezahlsystems?
Nachteile von Paypal
Das Ziel von PayPal ist es, Überweisungen möglichst einfach zu gestalten. Dieses Ziel wird auch erreicht. Aber abgesehen von der Tatsache, dass in Europa wie oben dargestellt ein eigenes Online-Zahlungssystem nicht notwendig ist, da die bestehenden Zahlungsinstrumente ausreichen, bringt das Zahlungssystem PayPal gravierende Nachteile mit sich. Es häufen sich im Internet negative Kundenberichte über „eingefrorene“ PayPal-Konten. PayPal begründet diesen Schritt mit standardisierten E-Mails, in welcher der Verdacht der Geldwäsche geäußert wird. Erst nach dem Zusenden von entsprechenden Belegen wie z.B. Stromrechnungen (!) oder ähnlichem wird das Konto, oft erst nach Monaten, wieder freigegeben. Vereinzelt gibt es Berichte darüber, dass selbst nach dem Zuschicken von entsprechenden Dokumenten das Konto nach wie vor eingefroren blieb.
Es gibt aber auch Anlässe, wie Verdacht auf terroristische Umtriebe (die Ähnlichkeit eines Namens genügt), die zu spontanen Kontensperrungen führen. Dies trifft viele unschuldige Personen. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Profesionell werden die Kundendaten bei der Ebay-Tochtergesellschaft mit von der US-Amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u.a. Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.
Auch gibt es Klagen, dass allein die Verwandtschaft zu einem bereits gesperrten PayPal-Kunden zu willkürlichen „Kontensperrungen“ führen kann.
Eine Kontensperrung, die dazu führt, dass über bereits eingenommene Gelder nicht verfügt werden kann, beeinträchtigt die Liquidität und damit die wirtschaftliche Lebensfähigkeit eines Onlinehändlers schwerwiegend.
Es ist zudem sehr kompliziert, sich gegen solche Kontensperrungen zu wehren, da kaum ein deutschsprachiger Ansprechpartner zu finden ist. Wer eine Klage gegen PayPal einreichen will, muss dies in London tun. Es gilt englisches Recht. Er kann sich aber auch in englischer Sprache bei einem Ombudsmann beschweren, der bei der Londoner Finanzbehörde tätig ist. PayPal ist somit in Deutschland rechtlich nicht zu greifen. Eine Tatsache, die einen schwerwiegenden Nachteil darstellt.
Auch gibt es datenschutzrechtliche Kritikpunkte, da die bei PayPal gesammelten Kundendaten nicht in Europa sondern auf Servern in den USA verwaltet und zudem technisch und administrativ von eBay verwaltet werden. Für den Zahlungsempfänger birgt das Zahlungssystem PayPal also in erster Linie Nachteile.
Aber auch für Käufer hat die Zahlung über PayPal kaum Vorteile. Zwar preist Ebay an, der Käufer genieße Schutz bei Verwendung von PayPal, da er im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist aber unzutreffend und ein weitverbreiteter Irrtum. Denn PayPal muss keiner Rückerstattung ungeprüft zustimmen. Solche oft mehrwöchigen Prüfungen führen in vielen Fällen auch nach Wochen dazu, dass vom Käufer verlangt wird, noch Belege beizubringen (per Fax) oder auch bei geringen Beträgen den Verkäufer anzuzeigen. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des geschädigten Käufer mit einer Rückabwicklungsgebühr (z.Z. 25$) belastet. PayPal bemüht sich sodann, dem betrügerischen Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen. Seit kurzem wurde bei Heise kritisiert, dass die offiziellen PayPal-E-Mails Phishing-Mails sehr ähnlich seien. Somit werde es Kriminellen leichter gemacht, echt aussehende gefälschte Mails zu verschicken ( Siehe heise.de: "PayPal verschickt Phishing-Mails") Weitere Kritik an PayPal z.B. bei „www.Beschwerdezentrum.de“
Fazit:
Das Zahlungssystem Paypal ist ein Ableger des Auktionsportals eBay. Dies und die umfangreiche Bewerbung der Vorteile Paypals hat viele eBay-Nutzer veranlasst, sich bei Paypal anzumelden. Ab 2007 werden nun aber Zahlungen per Paypal innerhalb Deutschlands und Europas teurer als eine Überweisung per Bankkonto, da Paypal jedem Verkäufer 1,9 % der Kaufsumme zzgl. 35 Cent abzieht. Ein wesentlicher Vorteil von PayPal ist damit dahin. Die Nachteile von PayPal überwiegen, so dass zumindest in Europa eine Nutzung kaum mehr sinnvoll ist.
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Mitbegründerin der IT-Rechts-Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de), München. Sie ist erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-und Lizenzverträgen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrechts. Frau Keller-Stoltenhoff ist Beraterin des BMI bei der Erstellung des EVB-IT Planungs- und Systemvertrages und Mitglied der UfAB-Arbeitsgruppe.
|