Strafprozess gegen Abmahnvereinspräsident W.
Am 11. Mai beginnt vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Oldenburg der Strafprozess gegen den Präsidenten des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" Peter W. (47). Ihm und seiner 21-jährigen Tochter Jasmin wird gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 392 Fällen vorgeworfen.
Die Angeschuldigten betrieben den in der Schweiz eingetragenen Abmahnverein, der seinen tatsächlichen Sitz in Sandkrug hatte. Einziges Ziel des Vereins soll es gewesen sein, Abmahngebühren zu kassieren.
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in 392 Fällen eBay-Verkäufer wegen eines vermeintlichen oder tatsächlichen Verstoß gegen Informationspflichten abgemahnt und dafür jeweils 146,16 € Abmahngebühren kassiert zu haben. Dabei sollen sie vorgetäuscht haben, der Verein sei nach § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Abmahnung berechtigt. Tatsächlich habe der Verein nie über die nach § 8 UWG notwendige Anzahl von unternehmerischen Mitgliedern verfügt. Nach der Anklage sollen die Vereinsmitglieder über Zeitungsinserate für eine Nebentätigkeit in Heimarbeit geworben worden sein. Sie sollen tatsächlich nie ein Gewerbe ausgeübt haben.
Es ist ein Gesamtschaden von 54.272,60 € entstanden. Die 21jährige Tochter des Vereinsvorsitzenden soll die Schreibarbeiten für den Verein erledigt haben. Auf ihre Konten überwiesen die Geschädigten die Abmahngebühren.
Insgesamt versandte der Verein über 5.000 Abmahnungen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage auf die 392 Fälle beschränkt, in denen die Abgemahnten die geforderten Gebühren zahlten.
Für die öffentlichen Sitzungen wurden fünf Termine angesetzt, sie beginnen jeweils um 9 Uhr:
- 11. Mai
- 15. Mai
- 16. Mai
- 23. Mai
- 25. Mai
Leider kann ich nicht zu allen Terminen nach Oldenburg reisen. Sollte jemand an dem Prozess teilnehmen, bitte ich um Absprache mit mir: So kann ich hoffentlich eine lückenlose Berichterstattung gewährleisten.
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