Drei Jahre Haft für Abmahnvereinspräsidenten
Gestern verurteilte das Landgericht Oldenburg den Präsidenten des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" Peter W. zu drei Jahren Haft - natürlich ohne Bewährung.
Die Richter sprachen den 47-Jährigen wegen strafbarer Werbung in 2.931 Fällen und Betruges in 385 Fällen schuldig. Der 47-Jährige, der seit Dezember 2006 in Untersuchungshaft gesessen hatte, konnte gestern den Gerichtssaal vorerst als freier Mann (bis zum Strafantritt in einigen Monaten) verlassen. Wegen seines umfassenden Geständnisses sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr mehr.
Außerdem bekam W. vier Jahre Berufsverbot im Bereich Kaffeefahrten - was ihn aber nicht stören würde, sagte er, da er sowiso da nichts mehr machen wolle. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben auf Rechtsmittel verzichtet, damit ist das Urteil rechtskräftig.
So kommt nun also eine Geschichte zu einem guten Ende, die mich einen Haufen Arbeit, Zeit und Geld gekostet hat. Unter anderem hatte Peter W. Strafanzeige gegen mich gestellt: Ich hatte davor gewarnt, ihm Geld zu überweisen. Angeblich sollten diese Warnungen vor seinen betrügerischen Schreiben verbotene Rechtsberatung sein - eine Auffassung, der sich die Staatsanwaltschaft Köln nicht anschließen wollte.
|