Abmahnfalle: Rückgaberecht bei eBay
Das Landgericht Berlin hat in mindestens zwei Fällen entschieden, dass es nicht zulässig ist, bei eBay ein Rückgaberecht statt des Widerrufsrechtes zu vereinbaren. Den betroffenen eBay-Händlern wurde es bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro untersagt, “Verbrauchern [Waren] anzubieten oder zu verkaufen und dabei statt eines Widerrufsrechts nach § 355 BGB ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einzuräumen”.
Damit sind alle eBay-Händler akut abmahngefährdet, die statt eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht vorsehen. Zur Unterscheidung siehe auch meinen Artikel, in dem ich ebenfalls vom Rückgaberecht abrate.
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