Auch Sammlungsauflösungen können gewerblich sein
Unter dem Aktenzeichen 6 W 27/07 hat das OLG Frankfurt am 21.03.2007 entschieden, dass auch Sammlungsauflösungen eines bei eBay als "privat" gekennzeichneten Verkäufers gewerblich im Sinne der Vorschriften zum Fernabsatz sein können.
In dem Fall löste der Beklagte eine Sammlung mit mehr als 100.000 Belegen auf. Diese Zahl ist nach Ansicht des OLG Frankfurt derart groß, dass sie ohne Neukäufe ohne weiteres die Grundlage für ein planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen darstellt.
Das wesentliche Argument des Verkäufers, zu einer gewerblichen Tätigkeit gehöre auch der Einkauf, wies das Gericht zurück: Der Einkauf (oder ggf. die Herstellung) der Verkaufswaren sei kein konstitutives Element des Unternehmerbegriffs.
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