eBay-Wettbewerber in die Knie gezwungen
Ein Urteil des OLG Hamburg (Az. 3 U 302/06) zwingt den eBay-Wettbewerber Versteigerungen4u.de in die Knie. Einmal technisch, weil schon alleine der durch einen Bericht des Heise-Newstickers erzeugte Besucherstom den Server von Versteigerungen4u.de überlastet.
Zum anderen auch juristisch und finanziell, da Versteigerungen4u.de in einem Rechtsstreit mit Henriette Joops Jette GmbH unterlegen ist und dabei wohl mehr Geld verliert, als die Plattform im Jahr erwirtschaftet.
Die Jette GmbH störte es, dass bei Versteigerungen4u.de eine Unterkategorie "Jette" für Textilien dieser Marke eingerichtet war, in der aber häufiger gar keine Artikel gelistet waren. Dem Betreiber von Versteigerungen4U.de wird vom Gericht verboten, die Bezeichnung "Jette" auf der Website so einzusetzen, dass Suchmaschinen als Ergebnis die Versteigerungskategorie anzeigen, "ohne dass eine sachliche Verbindung zwischen seinem Angebot oder dem Angebot Dritter, auf das er von seiner Website beziehungsweise deren Unterseiten aus verweist, und der Marke "Jette" besteht". Im Ergebnis heißt das wohl, dass Marken-Inhaber bei neuen Onlinemarktplätzen die Einrichtung von Kategorien ihrer Marke verhindern können: Naturgemäß gibt es beim Einrichten einer neuen Kategorie noch keine Angebote darin und das war es wohl, was Jette störte und das OLG Hamburg untersagte.
Neben den unangenehmen Folgen für Versteigerungen4u.de ist das Urteil auch für alle derzteitigen und kommenden Mitbewerber eBays ein echter Wettbewerbsnachteil: Die müssen vorsichtshalber beim Einrichten ihrer Kategorienstruktur darauf verzichten, dort Markennamen zu verwenden. Marktführer eBay dagegen kann durchaus neue Marken-Kategorien einrichten, weil die meistens wohl so schnell mit Angeboten gefüllt sind, dass kein Markeninhaber mehr rechtzeitig dagegen vorgehen kann.
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