OLG Düsseldorf erschwert Abmahnabzocke
Abmahnabzocke ist deshalb so attraktiv, weil die Abmahnanwälte bei relativ hohen Streitwerten mit dem Verschicken von vorgefertigten Textbausteinen riesige Einnahmen erzielen können: Für das Verschicken von nur 100 solcher Abmahnungen kassiert der Anwalt mehr als 75.000 Euro.
Das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 5. Juli 2007 (Aktenzeichen I-20 W 15/07) eben bei diesen Streitwerten angesetzt und den in einem Fall auf 900 statt der sonst üblichen 15.000 bis 20.000 Euro festgelegt. Und da sich die Einnahmen des Anwalts an genau diesen Streitwerten bemessen ist das ein schwerer Schlag für Abmahnabzocker.
Würde dieses Beispiel Schule machen, dann würde ein Abmahnanwalt für 100 Textbaustein-Abmahnungen "nur" noch knapp 12.000 Euro kassieren dürfen. Das würde diese Geschäftemacherei zwar nicht völlig unattraktiv machen, aber immerhin einschränken.
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