Mahnt unberechtigt ab: Franz T. aus Saarlouis
Es gibt mal wieder jemanden, der mit Abmahnungen das schnelle Geld verdienen will: Franz T. aus Saarlouis. In seinen Abmahnungen behauptet er erst gar nicht, abmahnberechtigter Mitbewerber zu sein. Stattdessen droht er: Wer die geforderten 195,50 Euro nicht zahle, müsse mit Anzeigen bei eBay und der zuständigen Finanzbehörde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in mehreren Fällen rechnen. Außerdem würden dann Rechtsanwälte eingeschaltet, was die Forderung um das 4 bis 5-fache erhöhen würde.
Franz T. ist angeblich Mitglied im Ring Gewerbetreibender im Onlinehandel e.V. (RGO) und betont das in seinen Schreiben mehrfach. Sollte nicht gezahlt werden, so würde der RGO eingeschaltet und dem dazu geraten, zur Durchsetzung der angeblichen Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Den RGO habe ich um Stellungnahme gebeten, ob er diese Drohbriefe billigt oder sogar veranlasst hat.
Mein Rat für Betroffene: Zahlen Sie nicht! Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung keinesfalls ab, ohne dazu anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Eine Liste von mit derartiger Materie vertrauten Anwälten finden Sie hier.
Update: Inzwischen habe ich Kontakt zum RGO, der von diesen vermutlich rechtswidrigen Drohbriefen nichts wusste und sich ausdrücklich davon distanziert. Sollten Sie auch von Herrn T. abgemahnt worden sein: Bitte mailen Sie mir, ich organisiere die Abwehr in Zusammenarbeit mit dem RGO.
Update 30.08.07: Franz T. hat dem RGO zugesichert, keine weiteren "Abmahnungen" mehr zu verschicken und gegenüber den bisher Angeschriebenen ausdrücklich auf Zahlungen zu verzichten. Er ist auf Bitten des Vereins aus dem RGO ausgetreten.
Update 08.08.08: Ich habe auf Bitten von Herrn T. seinen Nachnamen abgekürzt. Er schreibt schon lange keine Abmahnungen mehr und daher ist aktuell keine Warnung mehr erforderlich.
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