Keine Strafe bei eBay-Kauf von Diebesgut
Im Juni hatte das Amtsgericht Pforzheim einen eBay-Käufer von Diebesgut wegen Hehlerei verurteilt: Er hätte wissen müssen, dass ein tolles Schnäppchen nicht mit rechten Dingen zugehen kann - siehe dazu meinen Bericht.
Das Landgericht Karlsruhe hob heute dieses umstrittene Urteil auf (Az: 18 AK 136/07 vom 28. September 2007).
Der Fall: Ein 47-jähriger Softwareingenieur hatte im Sommer 2005 ein als "nagelneu" angebotenes Navigationsgerät mit einem Neuwert von 2.137 Euro in einer eBay-Auktion für 671 Euro erworben. Das Gerät war aber tatsächlich zuvor dem Eigentümer gestohlen worden. Das Amtsgericht verurteilte den Mann daraufhin zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Der Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Gerät aus einer Vortat wie etwa einem Diebstahl stammte, so die Richter damals.
Dem widersprach das Landgericht Karlsruhe heute in der Berufungshauptverhandlung in der Außenstelle Pforzheim und entschied, dass es auf den Einzelfall ankomme. In diesem Fall sei dem Angeklagten kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen. Als Fahrlässigkeitstat sei Hehlerei aber nicht strafbar.
Dem Angeklagten habe sich bei Würdigung aller Umstände nicht aufdrängen müssen, dass es sich um Diebesgut handeln musste. Der Verkäufer des Geräts war bei eBay als Powerseller eingestuft und hatte mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Später stellte sich heraus, dass das vermeintliche Schnäppchen zu einer ganzen Ladung von in Slowenien gestohlenen Navigationsgeräten gehörte.
Auch das niedrige Anfangsgebot besitze keine Aussagekraft, weil es bei derartigen Auktionen grundsätzlich üblich sei, mit einem sehr niedrig angesetzten Betrag zu beginnen. Auch müsse der letztlich gezahlte Betrag, für den er Zuschlag erhalten habe, nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen. Zudem habe das Angebot aus einem EU-Land gestammt, in dem der Gerätehersteller präsent sei: aus Polen.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ebenso wie die Verteidigung Freispruch beantragt.
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