Wer sein eBay-Passwort weitergibt, haftet dafür

Gibt ein eBay-Mitglied seine eBay-Daten (Kennung und Passwort) an einen Dritten weiter und versteigert der damit ein Handy (hier zu einem Preis von 662 €), so muss der eBayer, in dessen Namen der Verkauf über die Bühne ging, für das Geschäft einstehen. Er kann nicht argumentieren, dass es bei Internetauktionsplattformen "gang und gäbe" sei, mit fremden Namen zu hantieren und es den Kunden nicht interessiere, wer tatsächlich dahinter stecke. Das Landgericht Aachen (AZ: 5 S 184/06) sah das anders und verurteilte ihn - nachdem das Handy nicht geliefert worden war - zur Rückzahlung des Kaufpreises. Gerade bei eBay sei es die Regel, dass sich die Vertragspartner nach Auktionsende "namentlich identifizieren".

Diese Haftung kommt natürlich nur in Frage, wenn das Passwort bewusst weitergegeben wurde. Phishing-Opfer wird man in der Regel nicht haftbar machen können.


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aXel Gronen
Konstanz, 04.10.2007
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Axel Gronen August 2006

Mr. Research Marktanalyse Konkurrenzanalyse für eBay

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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 04.10.2007.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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