Drohbriefe von RA J. B. im Auftrag von Annett Viers
Derzeit erschreckt Rechtsanwalt J. B. aus Münster im Auftrag von Annett Viers aus Berlin eine Vielzahl von eBay-Verkäufern mit Schreiben, die Abmahnungen ziemlich ähnlich sind - ohne aber echte Abmahnungen zu sein.
Der Anwalt behauptet in seinen weitgehend gleichlautenden Schreiben, eine ehemalige Käuferin der Betroffenen zu vertreten, die vergeblich versucht habe, bezüglich des getätigten Kaufs den Widerruf zu erklären. Die Angebote seien so zahl- und umfangreich, dass von einem unternehmerischen Handeln auszugehen sei, so dass Informations- und Belehrungspflichten einzuhalten seien.
Die Werbung der Verkäufer mit Markennamen wie z.B. Escada, Chanel, Hermes, Dolce & Gabana und Moschino sei rechtswidrig. Zudem werde bezweifelt, dass eine "Gewerbeerlaubnis für die genehmigungspflichtige Tätigkeit" vorliege. Auch verschafften sich die Betroffenen Steuervorteile durch eine Gewerbe- und Einkommensteuerverkürzung.
Der Drohbrief findet seinen Höhepunkt in der Feststellung, dass "die Streitwerte [...] leicht über EUR 250.000,00 liegen" könnten.
Dem Betroffenen wird dann eine Möglichkeit angeboten, wie eine bevorstehende gerichtliche und behördliche Auseinandersetzung vermieden werden kann. Nämlich durch Zahlung eines Betrags von insgesamt 457,75 Euro innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf das "o.g. Kanzleikonto" inklusive der Kosten des "Vergleichs". Eine Rechtsgrundlage (etwa aus Wettbewerbs-, Urheber- oder sonstigen Rechten) für diese angeblichen Ansprüche wird nirgends erwähnt - weil es sie nicht gibt.
Manche nennen einen solchen Vorschlag "Vergleich", andere sagen wohl richtiger Erpressung dazu. Erschüttern muss dabei nicht nur die Tatsache, dass sich ein Rechtsanwalt überhaupt dafür hergibt, sondern auch, wie dummdreist vorgegangen wird. Betroffene sollten nichts zahlen und sich anwaltlich beraten lassen.
Für diesen Fall empfehle ich Ihnen die Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum, da sie bereits über 20 Betroffene vertreten und mit der Materie vertraut sind.
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