Online-Petition gegen Abmahn-Abzocke gescheitert
Über 1.600 Online-Händler waren dem Aufruf der IEBA gefolgt, sich gegen unseriöse Abmahnabzocke zur Wehr zu setzen und hatten die Politik aufgefordert, endlich zur Rechtssicherheit im Online-Handel beizutragen. Dem Ansinnen der IEBA der Ministerin die Eingabe persönlich zu übergeben, erteilte die Ministerin jedoch eine Absage – ihr seien die Probleme der Online-Händler hinreichend bekannt. Noch enttäuschender ist jedoch das Resüme der Ministerin: sie sehe keine Notwendigkeit, die wettbewerbsrechtlichen Regelungen zur Abmahnung zu ändern, insbesondere was die Geltendmachung von Abmahnkosten angehe – so dürften Verbände, die Abmahnungen aussprechen, nur anteiligen Ersatz der Kosten in Form einer Kostenpauschale geltend machen. Über die Tatsache, dass Abmahnungen zwischenzeitlich ein lukratives Geschäft für zahlreiche Anwälte geworden sind, die regelmäßig weitaus höhere Gebühren in Ansatz bringen, verliert die Ministerin kein Wort. Der aus Sicht der IEBA notwendigen Vereinfachung der Informationspflichten im Online-Handel erteilte die Ministerin ebenfalls eine Absage. Sie sehe derzeit „keinen Handlungsbedarf“ des Gesetzgebers.
Immerhin räumte die Ministerin in ihrem Schreiben ein, dass es mit der von ihrem Hause ausgearbeiteten Musterwiderrufsbelehrung nicht weit her ist: Zwar gehe sie nach wie vor davon aus, „dass dieses Muster den richtig verstandenen gesetzlichen Vorgaben genügt“. Dennoch sei nicht zu verkennen, dass dies durch die Gerichte offenbar anders gesehen werde. Sie habe daher veranlasst, dass „intensiv an Vorschlägen zur Bereinigung der Situation“ gearbeitet werde.
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