Behörden gehen gegen eBay Frankreich vor

Der "Conseil des ventes volontaires de meubles aux enchères publiques" hat gegen eBay Frankreich Klage eingereicht: Zukünftig soll eBay sich entweder an die Regeln für Auktionäre halten oder die Plattform schließen. Insbesondere wird eBay vorgeworfen, nichts gegen Betrüger zu unternehmen.

Der Behördenchef Christian Giacomotto wirft eBay vor, man setze sich über Regularien hinweg, die Veranstaltern von Auktionen in Frankreich auferlegt wurden. Veranstalter von Auktionen sind beispielsweise verpflichtet, die Kunden gegen Betrug zu versichern. Bei eBay hätten Opfer allerdings nur eine geringe Chance, ihr Geld wiederzusehen, wenn sie auf Kriminelle treffen, so Giacomotto. "Es handelt sich um unfairen Wettbewerb, weil andere Auktionshäuser zu Transparenz und Gewährleistung verpflichtet sind", sagte er.

eBay wies den Vorwurf als "völlig unberechtigt" zurück. Man trete lediglich als Vermittler auf, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt, nicht aber als öffentliches Auktionshaus. Die Regelungen seien daher auf die Aktivitäten eBays nicht anwendbar.

Das sieht Giacomotto anders: eBay berechne eine Gebühr für seine Dienste. "Da können diese Leute nicht sagen, sie sind für nichts verantwortlich. Wenn man ein Haus vermietet und jemand eröffnet darin ein illegales Casino, trägt man ebenso eine Teilverantwortung", sagte der Conseil-Chef.

Die Behörde sammelte Informationen zu mehreren vermeintlichen Betrugsfällen. So hatte ein Käufer ein Gemälde aus dem 18. Jahrhundert erworben. Er erhielt aber lediglich eine Fotokopie, die auf eine Holzplatte geklebt war. Ein anderer Nutzer überwies 9.000 Euro für ein Auto nach Österreich, der Wagen wurde aber nie geliefert.

Giacomotto will nun vor Gericht erreichen, dass der Status eBays als Auktionshaus offiziell bestätigt wird und das Unternehmen sich an die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben halten muss. Tut eBay das dann nicht, droht die Schließung der Plattform in Frankreich. Gegen einzelne Manager könnte dann außerdem strafrechtlich vorgegangen werden.

Auch in Deutschland gelten für Auktionshäuser diverse Auflagen und sie müssen sich ihre Tätigkeit genehmigen lassen. eBay hat in Deutschland nie eine solche Genehmigung angestrebt oder gar bekommen und bezeichnet sich daher konsequent immer nur als "Onlinemarktplatz" und nicht als Auktionsplattform.


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aXel Gronen
Köln, 05.12.2007
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Axel Gronen August 2006

Mr. Research Marktanalyse Konkurrenzanalyse für eBay

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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 05.12.2007.
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