Zypries will Monster-Widerrufsbelehrung
Vor einem Monat hatte ich Sie gebeten, gegen die geplante neue Monster-Muster-Widerrufsbelehrung des Justizministeriums zu protestieren. Bundesjustizministerin Zypries hat auf diese Proteste reagiert, hält aber an ihrem 12.000-Zeichen-Monster-Muster fest.
Damit steht fest: Auch das neue Muster bringt keine Abmahnsicherheit für eBay-Händler, da es für den Verbraucher unverständlich ist und damit gegen das Transparenzgebot verstößt. Außerdem fehlt darin ein Hinweis zu den Hinsendekosten, auch das könnte nach aktueller Rechtsprechung ein Grund sein, diese Belehrung abzumahnen.
Mein Rat: Als gewerblicher Anbieter sollten Sie besser die von der IT-Recht-Kanzlei entwickelte Muster-Widerrufsbelehrung für eBay verwenden, die ist auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und damit deutlich weniger abmahngefährdet.
Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel von Rechtsanwalt Johannes Richard, der sich mit der Stellungnahme aus dem Bundesjustizministerium kritisch auseinandersetzt.
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